Die Ukraine hat die Praxis der Verleihung des Status „eingeschränkte Wehrdiensttauglichkeit“ eingestellt. Nach dem Military Social Security Entitlement Act müssen Wehrpflichtige mit diesem Status ein Wiedereingliederungsverfahren durchlaufen, bei dem sie für diensttauglich oder untauglich befunden werden. Änderungen für diese Kategorie von Bürgern werden von den zuständigen Behörden bekannt gegeben.
Personen mit dem Status „eingeschränkt wehrdiensttauglich“ müssen sich für die Einstufung in die neue Kategorie einer wiederholten ärztlichen Untersuchung unterziehen. Dieser Prozess begann am 18. Mai nach Inkrafttreten des neuen Mobilisierungsgesetzes und wird bis zum 4. Februar 2025 andauern. Es ist auch erforderlich, Ihre Daten bei den Territorialen Militärkommissariaten zu aktualisieren.
Das Gesetz über die militärmedizinische Untersuchung in den Streitkräften der Ukraine sieht vor, dass ehemalige Personen mit eingeschränkter Eignung nach einer ärztlichen Untersuchung je nach festgestellter Diagnose einen von mehreren Status erhalten können, einschließlich Untauglichkeit für den Militärdienst, vorübergehende Untauglichkeit oder Eignung für den Militärdienst bestimmte Richtungen.
Änderungen im VLK-System traten am 4. Mai in Kraft, als das Verteidigungsministerium Änderungen an der Verordnung Nr. 402 bezüglich der Arbeit militärmedizinischer Kommissionen einführte. Durch diese Änderungen entfiel die individuelle Fitnessbeurteilung fast vollständig.
Parallel dazu registrierte die Werchowna Rada am 26. März zwei Resolutionen zur Aufhebung des Gesetzes Nr. 10313, das eine obligatorische wiederholte ärztliche Untersuchung für Männer vorsah, die als eingeschränkt wehrdienstfähig galten.