Am 23. Juni 2025 meldeten Ermittler der Territorialen Abteilung des Büros für Wirtschaftssicherheit (BEB) in der Region Kiew dem Leiter eines Privatunternehmens den Verdacht der Steuerhinterziehung in besonders großem Umfang gemäß Artikel 212 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Absatz 3 des Artikels).
Die Voruntersuchung ergab, dass das Unternehmen seit Langem Dienstleistungen zur Instandsetzung von Wohngebäuden und angrenzenden Flächen für staatliche und kommunale Einrichtungen erbrachte und dafür aus öffentlichen Mitteln bezahlt wurde. Diese Geschäftsvorgänge wurden jedoch nicht in der Steuererklärung erfasst, was zur Nichtzahlung der Mehrwertsteuer führte.
Durch vorsätzliche Steuerhinterziehung sanken die Staatseinnahmen um mehr als 21 Millionen Hrywnja. Dieser Betrag wurde durch den Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchung bestätigt.
Das Verfahren wurde auf der Grundlage von Analysematerial eingeleitet, das von Mitarbeitern des Kiewer Regionalbüros für Wirtschaftsforschung (BEB) erstellt wurde.
Das Solomyanskyi-Bezirksgericht in Kiew beschlagnahmte das Eigentum des Verdächtigen und setzte eine Kaution in Höhe von 5 Millionen Hrywnja als Präventivmaßnahme fest.
Die Verfahrensführung obliegt der Staatsanwaltschaft der Region Kiew. Die Voruntersuchungen dauern an.

