Das Oberste Antikorruptionsgericht (HAC) entschied, der Klage der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (SAP), die auf der Grundlage der Unterlagen der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention (NACP) eingereicht wurde, stattzugeben und höherwertige Vermögenswerte zu beschlagnahmen als 1,9 Mio. UAH vom stellvertretenden Leiter des regionalen TCC und JV Poltawa.
Bei der Überwachung des Lebensstils des Beamten stellte die NAZC fest, dass seine Mutter im Mai 2023 eine Dreizimmerwohnung mit einer Fläche von 97,7 Quadratmetern für über 1,9 Millionen UAH gekauft hatte. Dies ließ Verdacht aufkommen, da die finanziellen Möglichkeiten der Mutter einen solchen Kauf nicht zuließen. Darüber hinaus wurde die Wohnung tatsächlich vom Beamten selbst und seiner Familie genutzt, was die Grundlage für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Erwerbs bildete.
Im August 2024 reichte SAP eine Klage bei Gericht mit der Forderung ein, den Vermögenswert für unbegründet zu erklären und ihn dem Staatseinkommen anzulasten. Das Gericht stimmte der Position des Staatsanwalts zu und kam der Forderung vollständig nach. Gegen die Gerichtsentscheidung kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Ausarbeitung des vollständigen Wortlauts Berufung eingelegt werden.