Der Oberste Gerichtshof lehnte Kolomoiskys Kassationsbeschwerde gegen Privatbank ab

Der Oberste Gerichtshof der Ukraine lehnte Igor Kolomoiskys Kassationsbeschwerde gegen die Rückkehr von Privatbank ab. Diese Entscheidung ist endgültig und bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verstaatlichung des Finanzinstituts im Jahr 2016.

Die endgültige Entscheidung des Gerichtshofs

Nach Angaben der National Bank of Ukraine (NBU) verließ der Oberste Gerichtshof ohne Befriedigung der Klage von Kolomoisky und bestätigte die Unfähigkeit, die Privatbank an frühere Eigentümer zurückzugeben. Somit bleibt die Verstaatlichung der Bank, die im Dezember 2016 stattfand, gültig und legitim.

Am 26. Februar 2025 verließ das Gericht ohne Befriedigung der Kassationsbeschwerde des ehemaligen Co -Besitzers des Privatbank Igor Kolomoisky und ließ die Entscheidung des Berufungsgerichts ab, das das Verfahren im Falle der Berufung gegen Entscheidungen der Autoritäten zum Abheben des Privatbanks mit der Teilnahme des Staates abgeschlossen hatte. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist endgültig und unterliegt keine Berufung.

- An der NBU gemeldet.

Die Nationalbank begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die die Behauptung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine bezeichnete.

Nach Angaben der NBU bestätigte der Oberste Gerichtshof die Rechtmäßigkeit, das Verfahren im Fall auf der Grundlage der Bestimmungen des Ukrainegesetzes zu schließen, „über Änderungen bestimmter gesetzgebender Akte der Ukraine zur Verbesserung der Mechanismen für die Regulierung des Bankgeschäfts“ Nr. 590s.

„Ich betonte, dass die Entscheidung über den Rückzug der Insolventen -Privatbank mit der Beteiligung des Staates gemäß den Regeln der aktuellen Gesetzgebung getroffen wurde, die von der NSDC und der Regierung unterstützt wurde, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten und die Mittel der Bürger zu erhalten. (…) Daher wird die Unmöglichkeit, die Privatbank an die ehemaligen Aktionäre zurückzugeben, vor Gericht bestätigt. Es sollte auch angemerkt werden, dass alle Entscheidungen der staatlichen Stellen zur Verstaatlichung der Privatbank gültig sind “, sagte der Leiter der Nationalbank Andriy Pysshny.

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