Das Nichterscheinen eines wehrpflichtigen Bürgers im territorialen Rekrutierungszentrum (TCK) wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldstrafe geahndet. Rechtsanwalt Yuriy Ayvazyan sprach in einem Artikel auf dem Portal „Yuristy.UA“ über das Verfahren und die Sanktionen.
Laut dem Anwalt sind Wehrpflichtige verpflichtet, auf Vorladung, die insbesondere in Form einer Vorladung erfolgen kann, beim Militärdienstzentrum zu erscheinen. Die Gründe für die Vorladung können unterschiedlich sein: Klärung von Angaben im Militärregister, Bestehen einer militärärztlichen Untersuchung usw. Ignoriert ein Bürger die Vorladung und erscheint nicht, macht er sich gemäß Artikel 210-1 des ukrainischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verwaltungsrechtlich haftbar. Die Höhe der Geldstrafe, so Ayvazyan, betrage zwischen 17.000 und 25.500 Griwna.
Der Anwalt wies außerdem darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Verwaltungsstrafe die Höhe der Geldbuße erhöht, der Bürger auf die Fahndungsliste gesetzt und andere gesetzlich vorgesehene Maßnahmen ergriffen werden können. Diese Maßnahmen sollen die Erfüllung der den Wehrpflichtigen während des Kriegsrechts und der Mobilmachung übertragenen Pflichten sicherstellen.