Mobbing zählt weiterhin zu den gravierendsten Problemen im schulischen Umfeld. Trotz zahlreicher Präventionsprogramme bleibt die Zahl der Mobbingfälle unter Kindern und Jugendlichen hoch. Das ukrainische Justizministerium betont: Die Bekämpfung von Mobbing erfordert einen systemischen Ansatz – von der Sensibilisierung für rechtliche Fragen bis hin zur Schaffung eines sicheren Lernumfelds.
Mobbing umfasst psychische, physische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt, einschließlich der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Zu seinen Hauptmerkmalen zählen Systematik, die Anwesenheit von Beteiligten (Täter, Opfer, Beobachter), Zielgerichtetheit und Folgen in Form von moralischem, psychischem oder physischem Leid.
Mobbing tritt in vielen Formen auf, von Beleidigungen, Erpressung und Demütigung bis hin zu Schlägen oder Cybermobbing in sozialen Medien. Cybermobbing ist besonders gefährlich, da es schwerer zu erkennen ist und die Folgen genauso schmerzhaft sein können wie körperliche Gewalt.
Es ist wichtig, zwischen Konflikt und Mobbing zu unterscheiden. Ein Konflikt beinhaltet Gleichberechtigung und gegenseitige Beteiligung, während Mobbing Gewalt ist, die auf Demütigung und Unterwerfung abzielt und bei der eine Partei die Oberhand hat.
Mobbing im schulischen Umfeld unterliegt der Verwaltungsstrafbarkeit (Artikel 173-4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten):
– Geldstrafen von 850 bis 3.400 Hrywnja oder gemeinnützige Arbeit von bis zu 60 Stunden;
– wenn die Straftat von Minderjährigen im Alter von 14 bis 16 Jahren begangen wurde, haften deren Eltern;
– die Unterlassung der Meldung von Mobbingfällen an die Behörden durch die Leitung einer Bildungseinrichtung wird ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.
In Fällen, in denen die Belästigung zu schwerwiegenden Folgen oder körperlichen Schäden geführt hat, können strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Wo Sie Hilfe finden können
Wenn Ihr Kind Opfer von Mobbing geworden ist oder Sie Zeuge eines solchen Vorfalls geworden sind, wenden Sie sich bitte an:
– die Polizei (102);
– die kostenlose Rechtsberatungshotline (0 800 213 103);
– die Anti-Gewalt-Hotline (116 123 oder 0 800 500 335);
– den Beauftragten für Menschenrechte der Werchowna Rada (0 800 50 17 20).
Jede Schule muss über einen klaren Handlungsplan zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing verfügen, und das Lehrpersonal ist verpflichtet, gefährliche Handlungen unverzüglich zu unterbinden, medizinisches Fachpersonal hinzuzuziehen und die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen.
Denken Sie daran: Rechtzeitiges Eingreifen kann nicht nur die Psyche eines Kindes retten, sondern auch sein Leben.

