Das staatliche Ermittlungsbüro führte eine Sonderoperation durch und unterband die Aktivitäten einer hartnäckigen kriminellen Gruppe, die einen Vertriebskanal für die Betäubungsmittelversorgung des Gefängnisses Nr. 8 in Schytomyr organisiert hatte. Dies berichtete das SBI.
Den Ermittlungen zufolge lief das illegale Netzwerk mehrere Monate lang und war klar strukturiert. Organisator war ein verurteilter Mörder, der die Aktionen seiner Komplizen aus der Anstalt heraus koordinierte. Zur Gruppe gehörten ein Zellengenosse, ein flüchtiger Bekannter und ein Anstaltsmitarbeiter, der den Zugang zu Drogen auf dem Gelände der SIZO sicherstellte.
Die Ermittler stellten fest, dass ein ziviler Komplize Drogen kaufte und sie über den Briefkasten eines Mitarbeiters der Untersuchungshaftanstalt zustellte. Der Mitarbeiter versteckte die Drogen in seiner Garage und schmuggelte sie anschließend in die Anstalt. Dort verkauften der verurteilte Organisator und sein Zellengenosse die Drogen an andere Häftlinge.
Die Aktivitäten der Gruppe umfassten Cannabis, Methadon und verschreibungspflichtige Medikamente, die die Wirkung der Hauptdrogen verstärkten. Vorläufigen Daten zufolge war die Gruppe seit März 2025 aktiv und erzielte regelmäßig Gewinne, die die Mitglieder unter sich aufteilten.
Ein Mitarbeiter der Einrichtung wurde bei einem weiteren Schmuggelversuch verbotener Substanzen festgenommen. Auch ein ziviler Helfer, der den Drogenkauf sichergestellt hatte, wurde inhaftiert. Bei Durchsuchungen wurden verschiedene Arten von Betäubungsmitteln bei Mitgliedern der Gruppe und einigen Gefangenen sichergestellt.
Vier Beteiligte wurden über den Verdacht informiert. Ihnen wird der illegale Verkauf und die Verbreitung von Drogen in Justizvollzugsanstalten sowie die gemeinschaftliche Verteilung hochwirksamer Drogen vorgeworfen. Die Anklagepunkte sehen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Jahren und die Einziehung von Vermögenswerten vor.
Die Staatsanwaltschaft der Region Schytomyr ist für die Verfahrensführung zuständig. Das Gericht wird in Kürze über Präventivmaßnahmen gegen die Verdächtigen entscheiden.

