Inmitten des Krieges suchen viele Familien nach Informationen zum Verfahren, um finanzielle Unterstützung für einen vermissten oder gefangengenommenen Soldaten zu erhalten. Das Verfahren umfasst klare Regeln, auszufüllende Dokumente und die Identifizierung der Empfänger der Gelder.
Das Charkiwer Regionale Territoriale Zentrum für Rekrutierung und Soziale Unterstützung (TCS) erläuterte, wer Anspruch auf Zahlungen hat.
Wer kann eine Zahlung beantragen?
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Eine Person, zu deren Gunsten ein Soldat einen persönlichen Befehl erteilt hat.
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Erstrangige Personen (sofern keine Anordnung vorliegt): Ehepartner, minderjährige Kinder, Kinder mit Behinderungen seit der Kindheit, Eltern.
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Verwandte zweiten Grades: erwachsene Kinder, Geschwister.
So geben Sie eine persönliche Bestellung auf
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Verfassen Sie eine schriftliche Stellungnahme in beliebiger Form.
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Lassen Sie die Unterschrift vom Einheitskommandanten oder einem Notar beglaubigen.
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Überführung in die Personalakte der militärischen Einheit zur sicheren Aufbewahrung.
Wer ist von der Bewerbung ausgeschlossen?
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Personen, die wegen Hochverrats, Kollaboration oder Beihilfe zu einem Aggressorstaat verurteilt wurden.
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Staatsbürger der Russischen Föderation, von Belarus und Personen mit ständigem Wohnsitz auf dem Gebiet dieser Länder.
Dokumente und Einreichungsverfahren
Folgende Dokumente wurden dem CCC vorgelegt:
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Antrag mit Bankverbindung und IBAN-Konto;
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Kopien des Reisepasses und des Personalausweises;
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Kopien von Dokumenten, die familiäre Bindungen bestätigen;
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Dokumente über Vormundschaft, Adoption oder Behinderung (falls erforderlich).
Das CCC erstellt eine elektronische Datei und leitet diese an die zuständige Militäreinheit weiter, die den Antrag innerhalb von 15 Tagen prüft. Im Falle einer positiven Entscheidung werden die Gelder monatlich auf das angegebene Konto überwiesen.
Zahlungsbetrag
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Auf persönliche Anweisung – in Höhe des angegebenen Anteils.
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Die erste Reihe der Soldaten erhält 50 % des Gesamtbetrags zu gleichen Teilen; die restlichen 50 % werden beim Soldaten hinterlegt.
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Zweitrangige Personen – 20 % des Gesamtbetrags; die restlichen 80 % werden eingezahlt.
Zahlungen erfolgen nicht im Falle einer freiwilligen Aufgabe, einer unbefugten Aufgabe der Einheit oder einer Desertion.
Zahlungszeitraum
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Beginn: Tag der Gefangennahme oder des Verschwindens.
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Ende: Tag der Entlassung aus der Gefangenschaft oder Datum der Sterbeurkunde.
Im Falle der Entlassung aus der Gefangenschaft werden die eingezahlten Gelder an den Soldaten zurückerstattet; im Todesfall fallen sie in die Erbschaft.
Die CCC betont, dass die Kontaktaufnahme mit Anwälten oder Bevollmächtigten keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Gegenleistung und die Höhe der Zahlungen hat.

