So legen Sie gegen eine Entscheidung des MSEK ordnungsgemäß Berufung ein: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Zentrum zur Beurteilung des Funktionszustandes einer Person beschäftigt sich mit der Überprüfung der Gültigkeit der Entscheidungen von Expertenteams und der Prüfung von Beschwerden gegen diese Entscheidungen. Ziel ist es, die Fairness und Transparenz des Bewertungsprozesses sicherzustellen, was für Menschen wichtig ist, die medizinisches Fachwissen aus verschiedenen Regionen der Ukraine benötigen.

Wie reicht man eine Beschwerde ein?

Eine Beschwerde kann sowohl elektronisch als auch in Papierform eingereicht werden. Um eine elektronische Beschwerde einzureichen, müssen Sie sich an den behandelnden Arzt wenden, der die Person zur Untersuchung überwiesen hat. Der Arzt wird eine Beschwerde in elektronischer Form einreichen und diese über das elektronische System an das Zentrum senden. Eine Papierbeschwerde kann per Post verschickt werden.

Fristen und Voraussetzungen für eine Beschwerde

Die Beschwerde muss innerhalb von 40 Kalendertagen nach Erhalt eines Auszugs aus der angefochtenen Entscheidung eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde Folgendes enthält:

  • Vorname des Beschwerdeführers,
  • Wohn- bzw. Aufenthaltsadresse,
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail),
  • Anforderungen und Begründung,
  • Das Datum der Einreichung der Beschwerde.

Versäumung der Frist zur Einreichung einer Beschwerde

Wird die Frist zur Einreichung einer Beschwerde aus triftigen Gründen (z. B. Dienstreise oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit) versäumt, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Frist stellen. Dieser Antrag wird unter Bestätigung triftiger Gründe (Dokumentenkopien) an die Evaluationsstelle übermittelt. Das Zentrum prüft den Antrag innerhalb von fünf Werktagen.

Prüfung der Beschwerde

Die Bearbeitung einer Beschwerde kann in unterschiedlicher Form erfolgen: persönlich, in Abwesenheit oder mit Hilfe der Telemedizin. Das Expertenteam wertet die Unterlagen aus, hört sich die Erläuterungen des Beschwerdeführers an und führt bei Bedarf eine Neubewertung auf Basis ärztlicher Untersuchungen durch.

Lehnt der Beschwerdeführer die ärztliche Untersuchung ab oder erscheint sie ohne triftige Gründe nicht, kann das Gutachterteam die angefochtene Entscheidung aufheben.

Assessment-Center-Lösungen sind möglich

Nach Prüfung der Beschwerde kann das Assessment Center eine der folgenden Entscheidungen treffen:

  1. Bestätigen Sie die angefochtene Entscheidung.
  2. Die angefochtene Entscheidung aufheben.
  3. Treffen Sie eine neue Entscheidung auf der Grundlage einer Neubewertung.

Jede Entscheidung wird von allen Mitgliedern des Expertenteams unterzeichnet.

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