Das neue Mobilmachungsgesetz, das am 18. Mai in Kraft treten wird, legt wichtige Anforderungen an Unternehmen im Zusammenhang mit Änderungen in der Militärgesetzgebung fest. Nach diesem Gesetz sind Unternehmensstrukturen nun nicht nur verpflichtet, militärische Aufzeichnungen zu führen, sondern auch dafür zu sorgen, dass ihren Mitarbeitern Vorladungen zum Militärdienst zugestellt werden.
Das Gesetz, das am 18. Mai in Kraft tritt, wird den Begriff der „Benachrichtigung“ regeln.
Unternehmen, Institutionen und Organisationen werden verpflichtet, nicht nur militärische Aufzeichnungen über Wehrpflichtige zu führen (deren Reihenfolge auch gesetzlich festgelegt ist), sondern auch für deren „Benachrichtigung“ zu sorgen, was die Zustellung von Vorladungen beinhaltet. Auf Verlangen des TCC müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter über den Anruf informieren und für deren rechtzeitiges Eintreffen sorgen.
Es ist außerdem erforderlich, dem TCC jährlich Listen der militärregistrierungspflichtigen Arbeitnehmer vorzulegen. Und im Falle der Annahme oder Freilassung von Wehrpflichtigen benachrichtigen Sie das TCC innerhalb einer Woche.
Unternehmen werden bei Verstößen gegen diese Regeln mit einer Geldstrafe von bis zu 59.500 UAH belegt.