Obwohl London ihren Aufenthalt um weitere eineinhalb Jahre verlängerte (sie durften zunächst drei Jahre bleiben, bis 2025), verließen mindestens 15.000 der knapp 200.000 in diesem Land lebenden ukrainischen Flüchtlinge ihre Familien dort, wo sie aufgenommen wurden. und wurden obdachlos, schreibt The Daily Telegraph. Und diese Zahl könnte sogar noch höher ausfallen, da ein Drittel der Kommunen keine Daten übermittelt hat.
Diese Menschen haben bereits bei den örtlichen Behörden Wohnbeihilfe beantragt – viele wurden als „Obdachlose“ gemeldet und vorübergehend in Hotels und Wohnheimen untergebracht, andere fanden Sozialwohnungen für Bedürftige und einigen gelang es, eine freistehende Ecke zu finden und zu mieten (die in Großbritannien selbst für Einheimische – ein schwieriges und teures Verfahren).
Die Association of Local Authorities for Refugees gibt an, dass es in Großbritannien „chronisch“ an Unterkünften für Flüchtlinge mangelt und Sponsoren nicht verpflichtet sind, Ukrainer auf unbestimmte Zeit aufzunehmen, obwohl die Regierung sie weiterhin dafür bezahlt (500 Pfund pro Monat – etwa 25.000 UAH).
Vor dem Hintergrund des aufgedeckten Problems wurde das „Familienprogramm“, nach Großbritannien zu kommen, um Verwandte zu besuchen, eingestellt. Auch die Regeln im Rahmen des Programms „Häuser für die Ukraine“ (das unter Ukrainern ironischerweise bereits als „Obdachlose aus der Ukraine“ bezeichnet wird) werden verschärft. Ab sofort können nur noch Personen als Sponsor fungieren, die dauerhaft in Großbritannien leben oder sich dort niedergelassen haben. Daher können früher angekommene Ukrainer im Rahmen des staatlichen Programms keine Entschädigung für ihre Freunde und Verwandten erhalten.
Schon zuvor weigerte sich Schottland, das für kurze Zeit Ukrainer im Rahmen des Supersponsor-Programms aufnahm (etwa 20.000 Menschen), die Kosten für ihre vorübergehende Unterbringung zu bezahlen und übertrug die Kosten an die Kommunalverwaltungen, die ebenfalls ihre Hände unter Berufung auf die Stadtverwaltung erhoben Geldmangel für diese Zwecke.