Seit dem 1. Dezember ist in der Ukraine der Satz der Militärabgabe auf das Einkommen von Privatpersonen aus dem Verkauf beweglicher Sachen gestiegen. Statt 1,5 % müssen Sie nun 5 % zahlen. Die in Artikel 173 der Abgabenordnung der Ukraine geregelte Neuerung betrifft Autobesitzer und andere Bürger, die Fahrzeuge und bewegliches Eigentum verkaufen.
Nach Angaben des Hauptdienstleistungszentrums des Innenministeriums sieht die Steuerregelung für den Verkauf von Fahrzeugen wie folgt aus:
- Verkauf des ersten Autos im Laufe des Jahres – 0 % Steuer.
- Verkauf eines Zweitwagens – 5 % Steuer + 5 % Militärsteuer.
- Verkauf eines dritten oder mehr Autos – 18 % Steuer + 5 % Militärabgabe.
Für andere bewegliche Sachen, einschließlich Busse, Lastkraftwagen, Anhänger, Traktoren und Spezialausrüstung:
- Beim Verkauf des ersten oder zweiten beweglichen Vermögensgegenstandes – 5 % Steuer + 5 % Militärabgabe.
- Beim Verkauf des dritten und weiterer Objekte – 18 % Steuer + 5 % Militärabgabe.
Für das ukrainische Militär blieb der Militärsteuersatz bei 1,5 %. Somit blieben die Vorteile für die Verteidiger der Ukraine auch bei einer Erhöhung des allgemeinen Steuerniveaus erhalten.
Am 28. November unterzeichnete Präsident Wolodymyr Selenskyj einen Gesetzentwurf zur Steuererhöhung, den die Werchowna Rada am 10. Oktober verabschiedete. Das Gesetz, das nicht nur eine Erhöhung der Militärabgabe, sondern auch anderer Steuersätze vorsieht, ist am 1. Dezember in Kraft getreten.