In der Ukraine treten am 1. Januar 2025 neue Steuerregeln in Kraft, die Einzelunternehmer und andere Bürgergruppen betreffen. Die wichtigste Änderung ist eine Erhöhung der Militärabgabe, um die Finanzierung des Militärbedarfs des Landes sicherzustellen.
Was ändert sich für Einzelunternehmer?
Einzelunternehmer, die unter das vereinfachte Steuersystem fallen, müssen je nach ihrer Unternehmensgruppe Wehrdienst leisten:
- Einzelunternehmer der ersten, zweiten und vierten Gruppe : Der Einzugssatz beträgt 10 % des Mindestlohns (8.000 UAH). Die monatliche Zahlung beträgt somit 800 UAH.
- Einzelunternehmer der dritten Gruppe zahlen 1 % ihres Umsatzes. Die ersten Zahlungen in dieser Höhe werden voraussichtlich auf Basis der Ergebnisse des ersten Quartals 2025 erfolgen.
Änderungen für Einzelpersonen
Auch für Einzelpersonen werden neue Regeln eingeführt:
- Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen alle in der jährlichen Erklärung angegebenen Einkünfte der Militärsteuer in Höhe von 5%.
- Bestimmte Einkommensarten, beispielsweise aus Immobilientransaktionen oder Erbschaften, werden ab dem 1. Dezember 2024 mit einem erhöhten Steuersatz von 5 % besteuert.
- Einkünfte aus inländischen Staatsanleihen (OVDP) und Militäranleihen bleiben von der Besteuerung befreit.
Gleichzeitig unterliegen Sozialleistungen wie Renten, Stipendien und Unterstützungsleistungen nicht der Militärsteuer.
Warum steigen die Steuern?
Die Änderungen wurden im sogenannten „Ressourcengesetz“ Nr. 11416-d verankert, das von Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnet wurde. Hauptziel ist die Erhöhung der Militärausgaben, die sich im Jahr 2025 auf 2,23 Billionen Hrywnja oder 26,3 % des BIP belaufen werden.
Diese Entscheidung hat viele Diskussionen ausgelöst, die Regierung betont jedoch die Notwendigkeit solcher Maßnahmen unter den gegebenen Umständen.
Für Militärangehörige und Polizeibeamte bleibt der Militärabgabensatz bei 1,5 %.

