Im Jahr 2024 hat sich die Zahl der Ukrainer, die ihren Zugang zu Glücksspielen freiwillig eingeschränkt haben, verdreifacht. Aktuell sind 12.807 Personen im Register für Glücksspielsüchtige eingetragen. Dies belegen Daten der Analyseplattform „Opendatabot“.
Im vergangenen Jahr wurden 9.389 neue Personen in das Register aufgenommen, während 2023 deutlich weniger Anträge eingingen. Im Durchschnitt kamen monatlich 780 Personen hinzu. Gleichzeitig wurden 1.496 Personen nach Ablauf der Verjährungsfrist aus dem Register gestrichen.
Insgesamt wurden seit der Einrichtung des Registers 14.979 Ukrainer aufgenommen. Davon sind 2.172 nicht mehr in der Liste verzeichnet.
Die überwiegende Mehrheit – 99 % – sind freiwillige Anträge. Betroffene stellen selbst Anträge auf Selbstbeschränkung, um sich vorübergehend vom Glücksspiel und dem Besuch von Spielstätten auszuschließen. Die Beschränkungsdauer beträgt sechs Monate bis drei Jahre.
Lediglich 1 % der Fälle betreffen Einschränkungen, die auf einer Entscheidung der Kommission zur Regulierung von Glücksspiel und Lotterien (CRAIL) beruhen. Es gab 169 solcher Entscheidungen, 140 davon im Jahr 2023. Bislang wurde jedoch noch keine Person per Gerichtsbeschluss in das Register aufgenommen.
„Es ist deutlich einfacher, einen Antrag auf Selbstsperre zu stellen, als eine dritte Person in das Register einzutragen. Zudem wächst das Bewusstsein für diese Möglichkeit. Unser Ziel ist es, das komfortabelste Instrument zur Bekämpfung der Spielsucht bereitzustellen“, sagte Gennady Novikov, Leiter der staatlichen Agentur PlayCity.
Es ist wichtig zu wissen, dass Banken ab 2023 verpflichtet sind, Kredite an Personen mit Spielsucht abzulehnen. Hat ein Bürger Geld für Glücksspiele ausgegeben, kann er auf Antrag naher Angehöriger – Eltern, Kinder oder Ehepartner – in ein spezielles Finanzregister eingetragen werden.

