Ab dem 1. Januar gelten in der Ukraine neue Bestimmungen zur Mitarbeiterreservierung. Die wichtigsten Änderungen betreffen das vorgeschriebene Lohnniveau sowohl für private Unternehmen als auch für staatliche und kommunale Betriebe. Dies erklärte der Rechtsanwalt Oleksandr Dubovyi .
Laut seinen Angaben wird für private Unternehmen mit kritischem Status der Mindestlohn für Buchungen nach einer neuen Formel berechnet. Die Berechnung basiert auf dem Mindestlohn des Vormonats im Land, multipliziert mit einem Faktor von 2,5.
Beträgt der Mindestlohn im Dezember beispielsweise 8.000 Hrywnja, so muss das Mindesteinkommen des einzustellenden Arbeitnehmers mindestens 20.000 Hrywnja betragen. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn in der Ukraine ab dem 1. Januar auf 8.647 Hrywnja, wodurch sich das erforderliche Einkommen für die Einstellung auf 21.617 Hrywnja und 50 Kopeken erhöht.
Für staatliche und kommunale Betriebe gilt eine andere Regelung. In diesem Fall darf das Gehalt des Arbeitnehmers nicht unter dem Durchschnittsgehalt der jeweiligen Region im vierten Quartal des Jahres liegen. Wichtig ist, dass es sich um den Bruttobetrag handelt – also vor Steuern, unter Berücksichtigung von Abgaben und Sozialabgaben.
Der Anwalt betonte, dass für 2026 keine weiteren wesentlichen Änderungen im Buchungsverfahren geplant seien. Der Schwerpunkt liege auf finanziellen Kriterien, die den Status des Mitarbeiters als wirtschaftlich wichtig für das Funktionieren des Unternehmens bestätigen sollen.

