Ab dem 12. Oktober 2025 ändert sich die Einreise in den Schengen-Raum und viele EU-Länder: Statt des herkömmlichen Stempels wird das Kontrollsystem durch ein digitales Einreise-/Ausreisesystem (EES) ersetzt. Reisende müssen sich einmalig biometrisch registrieren lassen – mit Foto und (bei Erwachsenen) mit Fingerabdrücken – und diese Angaben bei weiteren Reisen verifizieren.
Die Außengrenzen des Schengen-Raums werden digitalisiert. Das EES ist nicht nur eine technische Innovation, sondern eine wesentliche Änderung des Kontrollverfahrens: Das System erfasst Passdaten, Fotos und biometrische Daten (Fingerabdrücke + Gesicht) von Nichtansässigen in einem elektronischen Register, um die Aufenthaltsdauer automatisch zu verfolgen und die Möglichkeit von Dokumentenfälschungen zu verringern. In der Praxis bedeutet dies, dass der Passagier beim ersten Grenzübertritt nach der Einführung aufgefordert wird, seinen Reisepass zu scannen, ein Foto zu machen und, falls er erwachsen ist, seine Fingerabdrücke abzugeben. Im Falle einer Verweigerung kann die Einreise verweigert werden.
Parallel dazu erfolgt eine schrittweise Einführung: Die Länder müssen ab dem 12. Oktober den Betrieb mindestens eines Grenzübergangs sicherstellen, anschließend wird das System über mehrere Monate eingeführt; die volle Funktionalität ist für nächstes Jahr geplant. Die Organisatoren gehen davon aus, dass ein Teil der Registrierung über Selbstbedienungskioske erfolgen wird und die erste Registrierung durchschnittlich nur wenige Minuten dauern wird. Während der Übergangszeit sind jedoch Warteschlangen und Verzögerungen möglich, daher wird Reisenden empfohlen, rechtzeitig zur Kontrolle zu kommen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte Kindern gewidmet werden: Personen unter 12 Jahren werden registriert, es werden jedoch keine Fingerabdrücke von ihnen genommen – nur ein Foto. Wer bereits einen Aufenthaltstitel in einem EU-Land besitzt (z. B. eine langfristige Aufenthaltserlaubnis), unterliegt grundsätzlich nicht der EES-Registrierungspflicht; die Ausnahmeregelungen variieren je nach Art des Dokuments.
Wissenswertes ist auch ETIAS, ein separates elektronisches Genehmigungssystem für visumfreie Bürger. ETIAS ist kein Visum, sondern eine vorläufige Reisegenehmigung, die online ausgestellt wird und mehrere Jahre gültig ist. Die offizielle Einführung von ETIAS wurde verschoben: Das System ist für das letzte Quartal 2026 geplant. Nach seiner Einführung müssen die meisten visumfreien Reisenden vor der Reise eine Genehmigung einholen; die Kosten für den Basisantrag betragen einen symbolischen Betrag, der in den Vorschriften festgelegt ist. Bis zur Inbetriebnahme von ETIAS ist Reisen ohne zusätzliche kostenpflichtige Genehmigung möglich.
Für Ukrainer und Personen mit vorübergehendem Schutz bedeutet dies: Personen, die in einem EU-Land registriert sind und mit einer Bestätigung des vorübergehenden Schutzes reisen, haben einen gesonderten Status und unterliegen nicht der Registrierungspflicht für ETIAS. Gleichzeitig unterliegen alle Reisenden ohne Aufenthaltsstatus als „Drittstaatsangehörige“ den EES-Regeln und müssen einen biometrischen Reisepass mit sich führen. Die spezifischen Anforderungen können je nach den Umständen und dem Einreiseland variieren. Es ist daher ratsam, vor der Reise die offiziellen Hinweise des Ankunftslandes zu prüfen.
Praktische Tipps für Reisende sind einfach: Überprüfen Sie das Ablaufdatum und das Vorhandensein eines biometrischen Chips in Ihrem Reisepass, planen Sie zusätzliche Zeit für Sicherheitskontrollen am Flughafen oder Grenzübergang ein und bewahren Sie digitale und Papierkopien Ihrer Dokumente auf. Wenn Sie mit einem Kind unter 12 Jahren reisen, müssen Sie damit rechnen, dass es fotografiert, aber nicht mit Fingerabdrücken versehen wird. Sollten Sie aus medizinischen oder anderen Gründen biometrische Daten ablehnen, wenden Sie sich vorab an den Grenzdienst, um dies zu klären.
Für die EES-Nutzung fallen keine Gebühren an – das System registriert Daten ohne separate Gebühr für den Reisenden. Nach der Einführung von ETIAS wird die Autorisierung kostenpflichtig sein, die Einführung ist jedoch für später (letztes Quartal 2026) geplant. Wir empfehlen, Drittanbieter zu meiden, die eine „beschleunigte“ Bearbeitung gegen eine deutlich höhere Gebühr anbieten: Die offiziellen Kosten für den Basisantrag und das Verfahren werden auf offiziellen EU-Ressourcen angegeben.