Nach ukrainischem Recht haben Mutter und Vater unabhängig von ihrem Familienstand gleiche Rechte und Pflichten hinsichtlich der Erziehung des Kindes. Dies wird durch Artikel 141 des ukrainischen Familiengesetzbuches bestätigt, der besagt, dass die Auflösung der Ehe und der getrennte Wohnsitz der Eltern ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind nicht berühren.
Reibungslose Kommunikation zwischen Eltern und Kind
Gemäß Artikel 153 der Zivilprozessordnung haben Eltern und Kinder das Recht auf ungehinderte Kommunikation, sofern dieses Recht nicht gesetzlich eingeschränkt ist. Artikel 157 legt fest, dass ein Elternteil, selbst wenn er nicht mit dem Kind lebt, zur Erziehung verpflichtet ist und ihm dieses Recht nicht entzogen werden darf, vorausgesetzt, die Kommunikation beeinträchtigt die Entwicklung des Kindes nicht.
Wenn ein Elternteil versucht, den anderen an der Erziehung oder der Kommunikation mit dem Kind zu hindern, kann er sich an die Vormundschafts- und Treuhandbehörden oder an das Gericht wenden, um diesen Streit beizulegen.
Wie man einen Streitfall durch Vormundschafts- und Treuhandgremien beilegt
Können sich die Eltern nicht einigen, kann einer von ihnen, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, einen Antrag beim Jugendamt stellen. Dazu muss er einen Antrag einreichen und entsprechende Dokumente beifügen, wie beispielsweise eine Kopie des Reisepasses, die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Heirats- oder Scheidungsurkunde. Nach einem Gespräch mit den Eltern und anderen Verwandten erstellt das Jugendamt eine Stellungnahme, auf deren Grundlage die örtliche Verwaltung über die Beteiligung an der Erziehung und das Besuchsrecht entscheidet.
Berufung an das Gericht im Falle einer Behinderung der Kindererziehung
Wenn ein Elternteil die Erziehung oder den Umgang mit dem Kind beeinträchtigt, kann der andere Elternteil beim Gericht einen Antrag stellen. Gemäß Artikel 159 der Zivilprozessordnung kann das Gericht die Beeinträchtigung auf Antrag des Vaters oder der Mutter beseitigen. Das Gericht kann außerdem die Vollstreckung der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bis zur Beilegung des Streits vorläufig aussetzen.
Wie man eine Klage einreicht
Ein Antrag auf Regelung eines Sorgerechtsstreits ist beim Gericht einzureichen. Dem Antrag sind alle erforderlichen Dokumente beizufügen: Kopien der Reisepässe, Geburts- und Heiratsurkunde, ein Gerichtsbeschluss über den Unterhalt sowie der Abschluss des Jugendamtes. Nach Einreichung des Antrags prüft das Gericht diesen und entscheidet über die elterliche Sorge.

