In der Ukraine berechtigen religiöse Überzeugungen nicht zur Befreiung vom Wehrdienst, sondern ermöglichen lediglich die Ableistung eines alternativen (nicht-militärischen) Dienstes. Die Verweigerung des Wehrdienstes ohne rechtliche Grundlage kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wer hat Anspruch auf alternative Dienstleistungen?
Gemäß dem ukrainischen Gesetz „Über den alternativen (nichtmilitärischen) Dienst“ dürfen nur Vertreter religiöser Organisationen, deren Glaubensgrundsätze das Tragen von Waffen verbieten, dieses Recht ausüben. Zu diesen religiösen Gemeinschaften gehören:
- Jehovas Zeugen
- Siebenten-Tags-Adventisten
- Pfingstler
- Christen des evangelischen Glaubens – Baptisten
Dies wird durch Artikel 35 der Verfassung der Ukraine bestätigt, der den Bürgern das Recht garantiert, den Militärdienst durch einen alternativen Dienst zu ersetzen, sofern ihre religiösen Überzeugungen dem Gebrauch von Waffen widersprechen.
Wie kann ein alternativer Service organisiert werden?
Das Verfahren zur Ableistung des alternativen Dienstes umfasst mehrere Schritte:
- Einreichung eines Antrags beim territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentrum (TCK und SP).
- Dokumentarischer Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (z. B. eine Bescheinigung der jeweiligen Organisation).
- Prüfung des Antrags durch eine lokale Kommission, die über die Möglichkeit der Erbringung einer alternativen Dienstleistung entscheidet.
Im Falle einer positiven Entscheidung wird der Wehrpflichtige zu einem zivilen Dienst in sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern oder zu einer anderen Tätigkeit abkommandiert, die nicht mit dem Einsatz von Waffen zu tun hat.
Rechtsanwalt Dmytro Franchuk erklärt, dass die Verweigerung des Wehrdienstes ohne rechtliche Grundlage strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Gehört eine Person einer Religionsgemeinschaft an, die das Tragen von Waffen verbietet, muss sie einen Ersatzdienst leisten, kann sich aber nicht einfach der Einberufung entziehen.
Darüber hinaus bestätigen jüngste Urteile des Obersten Gerichtshofs der Ukraine, dass das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit nicht absolut ist. Das Gericht kann die Wehrdienstverweigerung für rechtswidrig erklären, selbst wenn eine Person religiöse Überzeugungen hat, aber in der Lage ist, zivile Aufgaben zu erfüllen – beispielsweise die Reparatur von militärischer Ausrüstung oder den Warentransport.
Die Verweigerung des Wehrdienstes ohne rechtlichen Grund kann eine Strafverfolgung nach Artikel 336 des ukrainischen Strafgesetzbuches („Verweigerung des Wehrdienstes während der Mobilmachung“) nach sich ziehen. Die Sanktionen nach diesem Artikel umfassen Folgendes:
- Bußgeld
- Einschränkung der Freiheit
- Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren
Der Anwalt weist darauf hin, dass das Gesetz keine vollständige Befreiung vom Wehrdienst aufgrund religiöser Überzeugungen vorsieht. Wer sich seiner Pflicht entzieht, indem er keinen Antrag auf alternativen Dienst stellt, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

