Am 8. Januar verurteilte das Berufungsgericht Poltawa Oleksiy K., der wegen der Herstellung und Verbreitung eines pornografischen Videos mit seiner Ex-Freundin angeklagt war. Das Gericht prüfte die Berufung, woraufhin das Urteil abgeändert wurde. Aufgrund der Verjährung entging der Angeklagte jedoch einer Strafverfolgung.
Es ist bekannt, dass Oleksiy K. von Januar bis Juni 2019 sexuelle Handlungen mit seiner Freundin filmte. Nach der Trennung des Paares begann er, diese Videos über Facebook Messenger an Freunde und Bekannte seiner Ex-Freundin zu verschicken. Laut Urteil des Bezirksgerichts Kiew wurde er wegen Verletzung der Privatsphäre und Verbreitung von Pornografie (Artikel 182 Absatz 1 und Artikel 301 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches) für schuldig befunden.
Oleksiy K. bestritt jedoch vor Gericht seine Schuld und behauptete, das Video an niemanden geschickt zu haben. Aufgrund der gesammelten Beweise sowie der Aussagen des Opfers und der Zeugen befand ihn das Gericht jedoch für schuldig.
Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr Freiheitsbeschränkung, doch da die Verjährungsfrist für seine Strafverfolgung abgelaufen war, wurde die Strafe umgewandelt: Der Angeklagte wurde von der Verbüßung seiner Strafe freigelassen, und das Strafverfahren wurde eingestellt.
Darüber hinaus entschied das Berufungsgericht, die während der Ermittlungen beim Angeklagten beschlagnahmten Beweismittel – ein Mobiltelefon, ein Tablet und ein USB-Stick – in Staatseigentum zu überführen.
Dieses Urteil ist ab dem Zeitpunkt seiner Verkündung rechtsverbindlich und kann innerhalb von drei Monaten im Kassationsgericht angefochten werden.

