In der Oblast Sumy wurde Anzeige gegen eine 51-jährige Frau erstattet, die Anfang April in einem Café in der Nähe von Okhtyrka eine Handgranate geworfen hatte, wie die Polizei der Oblast Sumy mitteilte.
Wie die Ermittler feststellten, kam die Frau mit einem Sprengsatz in der Hand in das Lokal. Sie war empört darüber, dass die Gäste des Cafés sich „in Kriegszeiten entspannten“, was sie für unangemessen hielt. Um zu „streiten“, benutzte sie die gefundene Handgranate – ihren Angaben zufolge hatte sie den Sprengsatz in einer Garagengenossenschaft gefunden.
Sie bedrohte die Anwesenden im Lokal und warf später eine Handgranate in das Café. Glücklicherweise kam es zu keiner Explosion und niemand wurde verletzt.
Die Polizeibeamten trafen am Tatort ein und entfernten den Sprengsatz umgehend. Die Untersuchung bestätigte, dass es sich um eine Splitterhandgranate handelte. Die Frau wurde gemäß Artikel 208 der Strafprozessordnung festgenommen.
Der Fall wurde gemäß zwei Artikeln untersucht: Artikel 296 Absatz 4 des ukrainischen Strafgesetzbuches (Rowdytum unter Verwendung von Sprengstoff) und Artikel 263 Absatz 1 des ukrainischen Strafgesetzbuches (unerlaubter Umgang mit Waffen und Sprengstoff). Die Anklage wurde dem Gericht vorgelegt. Ihr drohen bis zu sieben Jahre Haft.

