Im ukrainischen Rentensystem werden radikale Reformen vorbereitet. Die Sonderpensionen, die Richter, Staatsanwälte und Sicherheitskräfte seit Jahren beziehen, könnten bald der Vergangenheit angehören. Dies erklärte der Abgeordnete Danylo Hetmantsev und betonte, dass es sich dabei nicht nur um eine wirtschaftliche Lösung, sondern vor allem um eine Frage der Gerechtigkeit handle.
In der Ukraine gibt es heute eine kleine Gruppe von Menschen, denen der Staat weiterhin monatlich Renten in Höhe von Zehntausenden oder gar Hunderttausenden Hrywnja zahlt. Diese „Kastenleistungen“ verkörpern eine eklatante Ungleichheit im Sozialversicherungssystem. Während die meisten Ukrainer Renten beziehen, die unter dem Existenzminimum liegen, genießen ehemalige Richter und Angehörige der Sicherheitskräfte finanzielle Vergünstigungen, die der Gesellschaft zunehmend schwer zu erklären sind. Laut Hetmantsev wirken Zahlungen von 100.000 Hrywnja angesichts der Tatsache, dass die Hälfte der Rentner weniger als 5.000 Hrywnja erhält und die Mindestrente bei 2.361 Hrywnja liegt, wie ein öffentlicher Schlag ins Gesicht der Bevölkerung.
Die Werchowna Rada hat bereits einen Gesetzentwurf zur schrittweisen Abschaffung der Sonderpensionen vorbereitet. Dieser wurde im zuständigen Ausschuss beraten und wird derzeit für die zweite Lesung vorbereitet. Gleichzeitig legt die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs neue Berechnungsgrundlagen für die Bezüge von Staatsanwälten fest. Künftig haben nur noch Staatsanwälte Anspruch auf eine Langzeitpension, die mindestens 25 Jahre im Staatsanwaltschaftsdienst tätig waren, davon mindestens 15 Jahre in leitender Funktion. Das Renteneintrittsalter beträgt für sie 65 Jahre – für Personen, die nach dem 1. Januar 1986 geboren wurden. Die Auszahlung dieser Pension ist erst nach der endgültigen Entlassung aus dem Staatsanwaltschaftsdienst möglich.
Die Änderungen betreffen auch die Erwerbsminderungsrente. Diese wird künftig einheitlich nach dem Gesetz „Über die allgemeine obligatorische staatliche Rentenversicherung“ berechnet. Zusätzlich erfolgt eine jährliche automatische Neuberechnung der Renten unter Berücksichtigung der Indexierung – analog zur Regelung für reguläre Rentner.
Die vorgeschlagenen Schritte belegen die Absicht des Staates, das System der Doppelmoral zu überwinden. Sollte das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet werden, wäre dies ein Signal an die gesamte Gesellschaft: Die Ära elitärer Renten neigt sich dem Ende zu, und der Grundsatz der Gleichheit beginnt sich nicht nur in Worten, sondern auch in Zahlen zu verwirklichen.

