Das ukrainische Rentensystem steht vor bedeutenden Veränderungen. Ab dem 1. Januar 2026 soll eine kapitalgedeckte Rentenversorgung eingeführt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Ministerium für Sozialpolitik der Ukraine erarbeitet und wird derzeit der Werchowna Rada zur Beratung vorgelegt.
Dem Projekt zufolge:
Die Zahlungen hängen von den Ersparnissen auf einem individuellen Konto ab, nicht von einem „allgemeinen Fonds“
– Für jeden erwerbstätigen Ukrainer wird ein persönliches Konto eingerichtet, auf das monatlich Gelder vom Arbeitgeber und vom Staat eingezahlt werden. Diese Gelder werden angelegt, um sie vor Inflation zu schützen und zu vermehren;
Das angesparte Geld bleibt Eigentum des Rentenempfängers und ist vererbbar. Wahlmöglichkeiten bei der Rentenversicherung: lebenslange Rente – bis zum Tod oder für einen bestimmten Zeitraum – wenn der Rentenempfänger diesen Zeitraum überlebt, enden die Zahlungen;
– Das Erbrecht bleibt bei einer lebenslangen Rente 10 Jahre lang und bei einer befristeten Rente für die gesamte Laufzeit erhalten;
– Zugang zu Finanzmitteln – nach dem 60. Lebensjahr und 35 Jahren Berufserfahrung.

