Das Berufungsgericht Schytomyr hat das Urteil gegen einen 41-jährigen Einwohner des Bezirks Berdytschiw bestätigt, der seine minderjährige Stieftochter systematisch vergewaltigt hatte. Das Gericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil, das eine Haftstrafe von 15 Jahren vorsah.
Laut der regionalen Staatsanwaltschaft beging ein Einwohner der Gemeinde Hryshkovets über mehrere Jahre hinweg sexuelle Übergriffe an einem Kind. Die Übergriffe ereigneten sich, während seine Frau, die Mutter des Mädchens, nicht zu Hause war. Um das Opfer zum Schweigen zu bringen, drohte der Mann ihr mit körperlicher Gewalt.
Die Verbrechen kamen dank der Aufmerksamkeit der Klassenlehrerin ans Licht, die eine deutliche Verhaltensänderung bei der Schülerin bemerkt hatte. Die Lehrerin informierte die Schulpsychologin, woraufhin das Mädchen sich traute, über ihre Erlebnisse zu sprechen. Der Fall konnte aufgeklärt werden, als das Kind sich bereit fühlte, Schutz anzunehmen.
Der Fall endete mit einem Schuldspruch. Nach einer Berufung wurde das Urteil rechtskräftig – der Angeklagte trat seine Haftstrafe an.
Der Mutter des Mädchens wurden die elterlichen Rechte entzogen, und das Kind befindet sich in Pflegefamilienbetreuung.

