Der Hohe Justizrat konnte keine Entscheidung über die Disziplinarklage gegen den OASC-Richter Viktor Schuleschko treffen. Die Klage war auf Beschwerde des Aktivisten Roman Ratuschny, der an der Front gefallen war, eingereicht worden. Die Sitzung wurde aufgrund des Stimmengleichstands erneut vertagt, sodass der Beschluss der Kammer in Kraft bleibt.
Die Beschwerde bezog sich auf das Vorgehen von Richter Shulezhko im Jahr 2020, als er die Entscheidung des Kiewer Stadtrats, den Park wieder in eine Grünzone umzuwandeln und die Bauarbeiten zu stoppen, aussetzte, indem er den Fall ohne Beteiligung der Parteien verhandelte. Dies ermöglichte es der Daytona Group LLC, die Bauarbeiten fortzusetzen, was die Grundlage für die Disziplinarklage bildete.
Zuvor hatte die Kammer des Obersten Justizrates die Fahrlässigkeit des Richters festgestellt, da dieser eine Entscheidung ohne ausreichende Begründung getroffen hatte, und beschlossen, ihn in Form einer Rüge mit Entzug zusätzlicher Zahlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Bei der letzten Sitzung war die Abstimmung im Obersten Justizrat jedoch ausgeglichen: Sechs Mitglieder stimmten für die Beibehaltung der Entscheidung, sechs dagegen, darunter Burlakow, Kowbij, Krawtschenko, Bokowa, Kotelewez und Machinchuk.
Richterin Shulezhko reichte außerdem eine Beschwerde gegen Disziplinarinspektor Pleskach wegen angeblichen Interessenkonflikts ein, die jedoch abgewiesen wurde. Darüber hinaus leitete der Oberste Justizrat im November ein neues Disziplinarverfahren gegen die Richterin im Zusammenhang mit den Tonbandaufnahmen von Vovk ein, in denen ihr vorgeworfen wird, an Plänen zur Behinderung der Arbeit des Obersten Gerichtshofs und zur Untergrabung der Justiz beteiligt gewesen zu sein.
Die Situation verdeutlicht die Komplexität der Rechenschaftspflicht von Richtern und die politische Sensibilität der Verfahren im Hohen Justizrat und sorgt weiterhin für öffentliche Empörung.

