Seit dem 18. Mai 2024 hat sich der Kreis der Personen, die nach dem neuen Mobilmachungsgesetz in der Ukraine zur Zustellung von Vorladungen berechtigt sind, erhöht. Neben Vertretern der territorialen Rekrutierungszentren (TRCs) besitzen nun auch andere Personengruppen dieses Recht.
Darunter:
- Vertreter der Strukturgliederungen der Bezirks- und Stadtstaatsverwaltungen sowie der Militärverwaltungen.
- Vertreter der Exekutivorgane von Dorf-, Stadt-, Gemeinde- und Bezirksräten in Städten.
- Leiter von Institutionen (Organisationen) oder Einzelpersonen - Unternehmer, die Dienstleistungen für die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern anbieten, oder Vorsitzende von Verwaltungsräten von Wohnungseigentümergemeinschaften und Meldegruppen.
- Vertreter von Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Bildungseinrichtungen am Arbeits- oder Studienort.
Vertreter der zuständigen Einheit des SBU-Geheimdienstes haben außerdem das Recht, Reservisten und Wehrpflichtige im gesamten Gebiet der Ukraine vorzuladen.
Alle diese Personen benötigen eine spezielle Bescheinigung der Leiter der zuständigen staatlichen Institutionen, die sie zur Zustellung von Vorladungen berechtigt. Sie können Vorladungen rund um die Uhr an Wohn-, Arbeits- und Studienadressen, an öffentlichen Orten sowie an Kontrollpunkten und anderen dafür vorgesehenen Orten zustellen.
Änderungen in der Gesetzgebung ermöglichen eine Erhöhung der Anzahl der Personen, die an Mobilisierungsaufgaben beteiligt werden können, was ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes ist.

