Banken haben kein Recht, Ukrainer wegen Verstößen gegen die Finanzüberwachung zu bestrafen – NBU

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat Gerüchte zurückgewiesen, dass Banken angeblich damit begonnen hätten, ihre Kunden wegen Verstößen im Bereich der Finanzüberwachung mit Geldstrafen zu belegen. Informationen über die Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen in Höhe von 20 % des Guthabens auf Bankkonten sind nicht zutreffend. Dies geht aus dem offiziellen Pressedienst der NBU hervor.

Kürzlich tauchten im Internet Berichte auf, dass Banken in der Ukraine offenbar begonnen haben, Geldstrafen gegen Kunden zu verhängen, die gegen die Regeln der Finanzüberwachung verstoßen. Insbesondere ging es um die mögliche Einziehung von 20 % des Betrags auf Kundenkonten. Die Nationalbank dementierte solche Aussagen jedoch kategorisch und betonte, dass die geltende Gesetzgebung keine finanziellen Sanktionen seitens der Banken gegen Verstöße gegen die Finanzüberwachung vorsehe.

Der Pressedienst der NBU betonte, dass die Gesetzgebung der Ukraine klar regelt, dass Banken nicht das Recht haben, Geldstrafen gegen Bürger wegen Verstößen im Bereich der Finanzüberwachung zu verhängen. Gleichzeitig haben Banken laut Gesetz das Recht und die Pflicht, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Betreuung des Kunden, einschließlich der Schließung seiner Konten, einzustellen.

Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen die Finanzüberwachungsvorschriften sind Banken verpflichtet, Gelder an den Kunden zurückzuzahlen. Dies kann sowohl durch die Ausgabe von Bargeld als auch durch Überweisung auf ein anderes vom Kunden angegebenes Konto erfolgen. Gleichzeitig hat die Bank das Recht, für einen solchen Vorgang eine Pauschalgebühr zu erheben.

Die Nationalbank der Ukraine verhängt auch keine Bußgelder gegen Bürger wegen Verstößen im Bereich der Finanzüberwachung. Alle Einflussmaßnahmen der NBU richten sich ausschließlich an Finanzinstitute, nicht an Einzelpersonen.

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