Als Reaktion auf massive Beschwerden über Willkür im Militärmedizinischen Zentrum und Missbrauch während der Mobilmachung wurde in der Ukraine ein Gesetzentwurf entwickelt, der radikale Änderungen im Verfahren zur Erteilung von militärmedizinischen Gutachten (MMCs) und eine Erhöhung der Verantwortung der Mitarbeiter des Militärmedizinischen Zentrums vorsieht.
Dem Text des Dokuments zufolge werden drei wichtige Neuerungen vorgeschlagen, die die Spielregeln in Militärkommissionen verändern und Ordnung in das Mobilisierungsbuchhaltungssystem bringen sollen.
1. Videoaufzeichnung von VLK – als Schutzmaßnahme gegen Missbrauch
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung der obligatorischen Videoaufzeichnung des gesamten Verfahrens zur Erlangung des Wehrdienstzeugnisses für mobilisierte und Zeitsoldaten. Die Aufzeichnung muss lückenlos erfolgen, mindestens ein Jahr lang aufbewahrt und der Personalakte beigefügt werden. Auf Anfrage können die mobilisierte Person, Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte die Aufzeichnung einsehen.
Dieser Schritt soll für Transparenz sorgen und die Rechte der Bürger schützen, die sich häufig über Druck, Demütigung oder Voreingenommenheit seitens der medizinischen Kommissionen beschweren.
2. Strafrechtliche Haftung der CCC-Mitarbeiter
Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Schaffung eines neuen Artikels 337-1 des ukrainischen Strafgesetzbuches vor, der eine Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren für den Missbrauch von Macht oder Amtsgewalt durch Mitarbeiter des CCC festlegt, wenn deren Handlungen mit Gewalt, Drohungen oder Demütigungen einhergehen.
Dies wird ein deutliches Signal an alle Mitarbeiter von Militärzentren sein, die sich die Verletzung der Rechte von Wehrpflichtigen erlaubt haben.
3. Strafe für die Manipulation des VLK
Eine weitere wichtige Bestimmung betrifft die Kriminalisierung von Betrug während des Wehrdienstes. Der Gesetzentwurf ergänzt das ukrainische Strafgesetzbuch um Artikel 337-2, der eine Freiheitsstrafe von fünf bis acht Jahren für die vorsätzliche Verletzung der Wehrdienstordnung vorsieht, die zu einer unrechtmäßigen Einberufung oder Entlassung aus dem Wehrdienst führt.
Dies gilt sowohl für Mitarbeiter, die gegen Bezahlung dem Dienst „helfen“, als auch für diejenigen, die zur Mobilisierung von dienstunfähigen Personen beitragen.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Parlament beraten werden, hat aber bereits eine rege gesellschaftliche Diskussion ausgelöst. Die Kernbotschaft lautet, dass das CCC- und VLK-System ehrlich, transparent und ohne Demütigung der Bürger funktionieren soll.

