Die Strafverfolgungsbehörden haben einen ehemaligen ukrainischen Abgeordneten und seine Söhne entlarvt, die trotz des Krieges weiterhin in den vorübergehend besetzten Gebieten der Region Luhansk Geschäfte betrieben. Die Familie passte sich den Anforderungen der Besatzungsbehörden an, indem sie ihre Unternehmen gemäß russischer Gesetzgebung neu registrierte.
Dies wurde von der ukrainischen Nationalpolizei mitgeteilt.
Laut Angaben von Strafverfolgungsbehörden handelt es sich um Folgendes:
- Volksabgeordneter der Ukraine der 4. Legislaturperiode Mykola Gapochka, der einst das Amt des Ersten Stellvertretenden Leiters der Luhansker Regionalen Staatsverwaltung innehatte;
- Sohn des Volksabgeordneten Andriy Gapochka.
Die vom Verdächtigen kontrollierten Betriebe und Produktionsstätten befanden sich im vorübergehend besetzten Gebiet des Bezirks Bilokurakynskyi in der Region Luhansk.
Um nach der Besetzung ungehindert Geschäfte betreiben und davon profitieren zu können, registrierten die Angeklagten im Jahr 2022 mit Verbindungen zu den Besatzungsbehörden und mit Hilfe von kontrollierten Personen Unternehmen nach russischem Recht, die sich mit dem Anbau und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten befassten.
Die von ihnen kontrollierten Unternehmen zahlten nicht nur Steuern an den Staatshaushalt des terroristischen Russlands, sondern erhielten auch finanzielle Unterstützung von den Abteilungen der sogenannten „LVR“.
„Gleichzeitig zahlten diese Unternehmen in den Jahren 2023-2024 fast 8 Millionen Rubel an Steuern an den Haushalt des Aggressorstaates, der den Krieg in der Ukraine finanziert“, fügt die Nationalpolizei hinzu.
Bei Durchsuchungen der Wohnung der Verdächtigen wurden folgende Gegenstände sichergestellt:
- 690.000 Dollar;
- 87.000 Euro;
- 960 Tausend Hrywnja;
- ein Notizbuch mit groben Notizen;
- Entwürfe von Vollmachten, die den Angeklagten zur Wahrung ihrer Interessen in den besetzten Gebieten und in Russland ausgestellt wurden;
- Autos.
Der Sohn eines ehemaligen Abgeordneten wurde wegen des Verdachts der Mittäterschaft gemäß Artikel 28 Absatz 2 und Artikel 111-1 Absatz 4 des kalifornischen Verfassungsgesetzes angezeigt. Über die Wahl einer Präventivmaßnahme wird derzeit entschieden. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft .

