Das Verwaltungsgericht des Bezirks Lwiw hat die Entscheidung der militärmedizinischen Bezirkskommission (WLK) über die Wehrtauglichkeit eines Mannes mit chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates aufgehoben. Das Gericht ordnete eine erneute medizinische Untersuchung unter Berücksichtigung der Diagnose des Klägers an.
Laut einem im Januar 2025 veröffentlichten Gerichtsurteil wandte sich ein Einwohner der Region Lwiw, bei dem 2012 eine chronische Erkrankung des Bewegungsapparates diagnostiziert worden war, an das Gericht. Der Mann hatte sich seit Beginn des Krieges wiederholt der Musterung unterzogen, bei der er zunächst als wehruntauglich und später als bedingt wehrtauglich eingestuft wurde. Im Juli 2023 wurde er jedoch bei der Musterung des Bezirks für wehrtauglich befunden, ohne seine chronische Erkrankung zu berücksichtigen. Dies war der Grund für seine Beschwerde vor Gericht.
„Die Beklagte hat die Dokumente zur Krankengeschichte der Klägerin rechtswidrig nicht berücksichtigt und deshalb eine rechtswidrige Entscheidung über die Eignung zum Militärdienst getroffen“, stellte Richterin Natalia Gren in ihrer Entscheidung fest.
Das Gericht gab der Klage statt, hob die Entscheidung der Militärmedizinischen Kommission hinsichtlich der Diensttauglichkeit des Klägers auf und ordnete eine erneute medizinische Untersuchung unter Berücksichtigung aller medizinischen Befunde an. Es ist wichtig zu beachten, dass gegen die Entscheidung des Gerichts noch Berufung eingelegt werden kann.
Dieser Fall hat die Bedeutung einer ordnungsgemäßen und umfassenden medizinischen Untersuchung von Militärangehörigen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, verdeutlicht. Behörden und medizinische Einrichtungen müssen die Gesundheit der Militärangehörigen sorgfältig überwachen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden, die Leben und Gesundheit gefährden könnten.

