Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren mit dem Status „eingeschränkt wehrtauglich“ müssen sich bis zum 4. Februar 2025 einer Wehrärztlichen Wiederholungsuntersuchung (MME) unterziehen. Wenn eine Person die Anforderung missachtet, kann sie verwaltungs- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Territorial Center for Manpower and Social Support (TCC und SP) den Wehrpflichtigen zuvor an die VLK geschickt hat.
Was sieht die Gesetzgebung vor?
Neue Gesetzesänderungen, insbesondere die Aktualisierung des Gesetzes der Ukraine „Über die Mobilisierungsausbildung und Mobilisierung“, legen die Regeln für den Militärdienst fest, insbesondere unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Wehrpflichtigen. Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen den Eignungsstatus: „voll geeignet“, „eingeschränkt geeignet“ und „nicht geeignet“. Wichtig ist, dass praktisch alle individuellen Eignungsbewertungen abgeschafft wurden, so dass nur noch wenige Fälle übrig bleiben, in denen das VLC den Status zwischen den beiden Kategorien bestimmen muss.
Was wird ignoriert?
Wenn der Wehrpflichtige die Überweisung an das VLC ignoriert, kann dies zu einer verwaltungsrechtlichen oder sogar strafrechtlichen Haftung führen. Liegt eine Überweisung an die VLK vor, ist die Person aber nicht zu einer ärztlichen Untersuchung erschienen, kann je nach Sachlage eine strafrechtliche Verfolgung gegen sie erfolgen. Es ist wichtig, dass die Wehrpflichtigen nicht vergessen, dass sie sich vor Ablauf der festgelegten Frist einer Wiederholungskommission unterziehen müssen.
Wie erfolgt die Überweisung?
Eine Überweisung an die VLK wird vom TCC und SP für Wehrpflichtige und für Militärangehörige ausgestellt – von Truppenführern oder medizinischen Einrichtungen, in denen sie sich einer Behandlung oder Rehabilitation unterziehen. Ohne diese Überweisung ist eine ärztliche Untersuchung nicht möglich.
Diese Änderungen in der Gesetzgebung und den Regeln für die Verabschiedung von Ärztekommissionen unterstreichen die Bedeutung der aktiven Beteiligung der Bürger, um ihre Mobilisierungsbereitschaft sicherzustellen und mögliche Strafen für das Fehlen in der VLK zu verhindern.