In der Ukraine wurden neue Bedingungen für den Erhalt einer Wohnbeihilfe eingeführt, die sich auf Zahlungsrückstände bei kommunalen Dienstleistungen beziehen.
Wie im Pressedienst des Pensionsfonds der Ukraine (PFU) berichtet, können Bürger, die seit mehr als drei Monaten überfällige Schulden für Stromrechnungen oder die Kosten für die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses haben, keine Zuschüsse erhalten.
Insbesondere wird der Zuschuss nicht abgetreten, wenn die Schulden für kommunale Dienstleistungen oder Hausverwaltung einen Betrag von mehr als 680 Griwna (40 % des steuerfreien Mindesteinkommens der Bürger) angesammelt haben. Diese Beschränkungen gelten auch für Schulden, die in den letzten drei Jahren entstanden sind. Gleichzeitig kann der Zuschuss innerhalb von zwei Monaten ab Beginn der Heiz- oder Nichtheizperiode abgetreten werden, wenn die Schulden zurückgezahlt oder eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen wird, sowie wenn die Schulden gerichtlich angefochten werden.
Um staatliche Hilfe zu erhalten, ist es daher nicht nur erforderlich, die Versorgungsleistungen pünktlich zu bezahlen, sondern im Falle von Schulden auch zeitnah Sanierungsvereinbarungen abzuschließen oder Dokumente vorzulegen, die das Fehlen von Schulden bestätigen.