Der im neuen Gesetz vorgesehene Entzug des Führerscheins für Wehrdienstverweigerer bleibt eine eher theoretische Möglichkeit. In der Praxis funktioniert dieser Mechanismus aufgrund zahlreicher administrativer Schwierigkeiten und fehlender Ressourcen im TCC kaum.
Rechtsanwalt Taras Borovsky erklärte, dass die Umsetzung des Gesetzes ein mehrstufiges Verfahren erfordere:
- Der Kläger erhält eine Vorladung. Nimmt er diese nicht an, wird ihm ein Bußgeld auferlegt.
- Wird das Bußgeld nicht bezahlt, erfolgt eine erneute Vorladung und die Fahndung nach der Person.
- Der Bezirk registriert die Abwesenheit einer Person an der Adresse und leitet diese Akte an das Territorialbeschaffungszentrum (TCC) weiter.
- Die TCC hat einen Monat Zeit, um eine Verwaltungsklage wegen Rechtsentzug einzureichen.
„Dies ist ein langwieriger Prozess, der erhebliche Ressourcen erfordert. In jedem Fall muss die Klage individuell vorbereitet werden, was etwa drei Stunden anwaltlicher Arbeit in Anspruch nimmt. Und es kann Tausende solcher Fälle geben“, betont Borovsky.
Laut Borovsky haben TCC-Anwälte aufgrund von Arbeitsbelastung oder sogar Korruption oft keine Zeit, an solchen Klagen zu arbeiten.
„TCC-Anwälte sind sehr oft mit anderen Angelegenheiten beschäftigt – zum Beispiel mit der Zählung von Bestechungsgeldern“, fügt er hinzu.
Darüber hinaus hat die Person auch dann das Recht, auszusagen, wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird, was zur Abweisung der Klage führen kann.
Zum Zeitpunkt der Aussage von Borovsky wurde kein einziger Fall des Führerscheinentzugs von Fahrern registriert.
Das neue Gesetz schafft mehr bürokratische Schwierigkeiten als tatsächliche Ergebnisse. Experten weisen darauf hin, dass diese Maßnahme ohne eine wesentliche Verfeinerung des Mechanismus und eine Erhöhung der Ressourcen beim TCC nur eine deklarative Norm bleiben wird.
Die Disqualifikation ist ein wirksames Instrument der Einflussnahme, wird jedoch derzeit aufgrund von Schwierigkeiten bei der Umsetzung nur selten eingesetzt.