Im Jahr 2025 wird das Rentensystem in der Ukraine gewisse Veränderungen erfahren, jedoch nicht in allen Aspekten. Die meisten Sozialleistungen, darunter auch die Renten, bleiben, wie im Staatshaushalt vorgesehen, unverändert. Es gibt jedoch einige wichtige Details, die Sie beachten sollten.
Wie im Staatshaushalt festgelegt, bleiben die Mindestrente, das Mindestgehalt und der existenzsichernde Lohn bis 2028 auf dem Niveau von 2024. Derzeit lauten diese Indikatoren wie folgt:
- Mindestrente: 2.361 Griwna (für Personen ohne die erforderliche Erfahrung).
- Existenzminimum: 2.920 Griwna.
- Mindestgehalt: 8.000 Griwna.
Dies bedeutet, dass die Basisindikatoren zur Berechnung der Sozialleistungen nicht überarbeitet werden.
Indexierung der Renten
Obwohl sich die Höhe des Existenzminimums nicht ändert, ist eine Indexierung der Renten im März 2025 geplant. Lidia Tkachenko, Expertin am Institut für Demografie und Sozialforschung, prognostiziert einen Anstieg der Renten um 10-12 %.
Für viele Rentner werden solche Veränderungen keine große Bedeutung haben. Bei einer Rente von 3.000 Griwna beispielsweise erhöht eine Indexierung um 12 % die Zahlungen nur um 360 Griwna.
Voraussetzungen für Versicherungserfahrung im Jahr 2025
Im Jahr 2025 erhöhen sich die Anforderungen an die Mindestversicherungszeit für den Ruhestand:
- Im Alter von 60 Jahren müssen Sie über mindestens 32 Jahre Berufserfahrung verfügen.
- Mit 63 Jahren – von 22 bis 32 Jahren.
- Mit 65 Jahren – mindestens 22 Jahre Berufserfahrung.
Je länger jemand arbeitet, desto höher fallen seine Rentenleistungen aus. Für diejenigen, die eine größere Geldleistung wünschen, kann ein Aufschub des Ruhestands von Vorteil sein.