Das Ministerkabinett der Ukraine hat einen Gesetzesvorschlag unterbreitet, der eine Militärsteuer bei der Erstzulassung von Fahrzeugen im Land vorsieht. Diese Neuerung gilt für alle Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, die erstmals in der Ukraine zugelassen werden.
Laut Regierungsvorlage Nr. 11416, die bereits dem zuständigen Ausschuss der Werchowna Rada zur Prüfung vorgelegt wurde, soll die Militärgebühr 15 % des Fahrzeugpreises betragen. Sollte diese Vorlage verabschiedet werden, könnte dies zu einer Preiserhöhung von 15 % für Autos in der Ukraine führen.
Aktuell zahlen Fahrzeughalter bei der Zulassung eine Gebühr an die Rentenkasse in Höhe von 3 bis 5 % des Fahrzeugpreises. Die neue Militärgebühr stellt eine zusätzliche Belastung für Käufer von Neu- und Gebrauchtwagen dar, die erstmals in der Ukraine zugelassen werden.
Wen betrifft die Innovation?
Der Gesetzentwurf gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen, die Fahrzeuge zulassen. Die einzige Ausnahme bilden Menschen mit Behinderungen, die nach geltendem Recht Fahrzeuge erhalten.
Die Militärabgabe wird nicht nur auf Neuwagen, sondern auch auf Gebrauchtwagen erhoben, die erstmals in die Ukraine importiert und zuvor nicht im Land zugelassen wurden. Für den Weiterverkauf bereits zugelassener Gebrauchtwagen im Inland fällt jedoch keine Militärabgabe an.
Der Gesetzentwurf muss noch zwei Lesungen in der Werchowna Rada durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann. Nach der Verabschiedung durch das Parlament muss das Dokument vom Präsidenten unterzeichnet und offiziell veröffentlicht werden.

