Am 2. Oktober entschied die Berufungskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts, das Vermögen des ehemaligen Abgeordneten Wolodymyr Olijnyk zugunsten des Staates zu beschlagnahmen. Das Gericht gab der Berufung des Justizministeriums statt, woraufhin eine Reihe von Objekten und Unternehmensrechten in Staatseigentum übergehen.
Gemäß dem Beschluss der Berufungskammer gehen sechs Immobilienobjekte in Tscherkassy, ein Immobilienobjekt in der Region Kiew, ein selbstfahrendes Motor-Sportboot sowie ein Anteil an den Gesellschaftsrechten der GmbH „E.S.P. Technologies“ in das Eigentum des Staates über. In der Mitteilung des Justizministeriums heißt es, dass der Beschluss der Berufungskammer unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft tritt und nicht angefochten werden kann.
Hintergrund: Am 4. September gab das Oberste Antikorruptionsgericht erster Instanz der Forderung des Justizministeriums teilweise statt – daraufhin wurden die Immobilienanteile und die Hälfte des Motorschiffs beschlagnahmt, die Beschlagnahme des auf Oliynyks Ehefrau eingetragenen Anteils an der GmbH „E.S.P. Technologies“ lehnte das Gericht jedoch ab. Nach einer Berufungsprüfung wurde auch dieser Anteil als Bestandteil des an den Staat zu übertragenden Vermögens anerkannt.
Wer ist Wolodymyr Olijnyk? Von 1994 bis 2002 war er Bürgermeister von Tscherkassy und später Volksabgeordneter der Ukraine der 5. und 7. Legislaturperiode (fraktionslos und aus verschiedenen politischen Kräften, darunter der Partei der Regionen). Nach den Ereignissen der Revolution der Würde verließ Olijnyk die Ukraine. Ermittlungen und Medienberichten zufolge ließ er sich in der Russischen Föderation nieder und wurde auf die Liste der Personen gesetzt, die offen Aktionen gegen die Interessen der Ukraine unterstützten. Laut Angaben der Strafverfolgungsbehörden hielt sich Olijnyk 2022 illegal in den vorübergehend besetzten Gebieten auf und gab russischen Medien Interviews mit berechtigten Aussagen über militärische Aggression.
Die Entscheidung der Berufungskammer ist eine logische Fortsetzung des vom Justizministerium eingeleiteten Verfahrens zur Vermögensbeschlagnahme. Der Beschluss tritt sofort in Kraft und ist nicht anfechtbar, sodass die Rückgabe der genannten Vermögenswerte in den Staatsbesitz unverzüglich beginnen sollte. Wir haben die Pressedienste des Justizministeriums und des Obersten Gerichtshofs um Stellungnahmen zur Umsetzung der Entscheidung gebeten und werden das Material bei weiteren Informationen aktualisieren.