Die Berufungskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts hat der Beschwerde des Staatsanwalts der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft stattgegeben und die Erlaubnis erteilt, im Fall des ehemaligen Abgeordneten Heorhiy Logvinsky, eines Angeklagten im viel beachteten Fall „Goldener Mandarin“, eine besondere Voruntersuchung durchzuführen.
Diese Entscheidung ermöglicht den Abschluss der Ermittlungen in Abwesenheit und die Übergabe der Anklage an das Gericht. Zuvor hatte das Untersuchungsgremium des Obersten Justizrats den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, doch nun hat das Berufungsgericht dem Verfahren endgültig ein Ende gesetzt.
Das Verfahren gegen Logwinskij läuft seit Dezember 2023. Laut NABU und SAPO ist der ehemalige Volksabgeordnete an einem Plan zur Veruntreuung von mehr als 54 Millionen Griwna aus Staatsgeldern über die Firma „Golden Mandarin Oil“ beteiligt. Das Geld wurde vom Justizministerium angeblich im Zusammenhang mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte illegal überwiesen.
Im Sommer 2023 wurde Logwinskij in Abwesenheit über den Verdacht informiert, da er sich außerhalb der Ukraine vor den Ermittlungen versteckt hielt. Sechs weitere Personen, die mit dem Fall in Verbindung standen, wurden ebenfalls verdächtigt.
Die Genehmigung einer besonderen Voruntersuchung bedeutet, dass die Ermittler des NABU die Ermittlungen ohne Beteiligung des Angeklagten abschließen und den Fall zur Prüfung der Sachlage an das Oberste Antikorruptionsgericht weiterleiten können.

