Das Bezirksgericht Mukatschewo in der Region Transkarpatien befand den Kommandanten der Sicherheitsabteilung des territorialen Rekrutierungszentrums (TCK) der Annahme eines Bestechungsgeldes von der Ehefrau eines Wehrpflichtigen für schuldig. Im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 85.000 Hrywnja zahlen.
Dem Urteil zufolge reichte im Dezember 2024 ein Wehrpflichtiger Unterlagen zur Befreiung vom Wehrdienst während der Mobilmachung ein. Sein pflegebedürftiger Vater, der eine Behinderung zweiten Grades hat, befand sich in seiner Obhut. Die Ehefrau des Wehrpflichtigen kontaktierte das CCC, um sich nach dem Ergebnis der Prüfung der Unterlagen zu erkundigen. Die Mitarbeiter teilten mit, dass ein weiteres Dokument hinzugefügt werden müsse.
Während die Frauen die Situation besprachen, wurden sie von der Leiterin der Sicherheitsabteilung, Olena V., angesprochen, und sie tauschten Telefonnummern aus. Im März 2025 teilte sie der Ehefrau des Wehrpflichtigen mit, dass die Aufschiebung des Wehrdienstes abgeschlossen sei, und verlangte dafür 2.000 US-Dollar. Die Frau wandte sich an die Polizei und handelte unter deren Aufsicht. Sie überwies einen Teil des Geldes (1.600 US-Dollar) in Fremdwährung und den Rest auf Olena V.s Bankkonto.
Die Ermittler leiteten ein Strafverfahren gemäß Artikel 369-2 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches (Annahme von Bestechungsgeldern zur Beeinflussung einer Entscheidung) ein. Richterin Oksana Plechyshcheva fällte ein Urteil, befand den Angeklagten für schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 85.000 Hrywnja. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

