Das Bezirksgericht Mukatschewo in der Region Transkarpatien befand den Leiter der Sicherheitsabteilung des territorialen Rekrutierungszentrums (TCK) für schuldig, Bestechungsgelder von der Ehefrau eines Wehrpflichtigen angenommen zu haben. Im Rahmen einer Einigung mit der Staatsanwaltschaft muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 85.000 Griwna zahlen.
Dem Urteil zufolge reichte ein Mann, der sich im Militärdienst befindet, im Dezember 2024 während der Mobilmachung einen Aufschub von der Wehrpflicht ein. Sein unterhaltsberechtigter Vater, der einer zweiten Behindertengruppe angehört, war in seiner Obhut. Die Ehefrau des Wehrpflichtigen kontaktierte das CCC, um das Ergebnis der Prüfung der Unterlagen zu erfahren. Die Mitarbeiter berichteten, dass ein weiteres Dokument hinzugefügt werden müsse.
Während sie die Situation besprachen, wurden die Frauen von der Leiterin der Sicherheitsabteilung, Olena V., angesprochen und tauschten Telefonnummern aus. Im März 2025 informierte sie die Frau des Wehrpflichtigen über den Aufschub und verlangte im Gegenzug 2.000 Dollar. Die Frau kontaktierte die Polizei und handelte unter deren Aufsicht. Sie überwies einen Teil des Geldes (1.600 Dollar) in Fremdwährung und überwies den Rest auf Olena V.s Bankkonto.
Die Ermittler leiteten ein Strafverfahren nach Artikel 369-2 Teil 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches (Annahme von Bestechungsgeldern zur Beeinflussung einer Entscheidung) ein. Richterin Oksana Pletschyschtschewa sprach den Angeklagten schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 85.000 Griwna. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.