Das Holosiivskyi-Bezirksgericht in Kiew erklärte das Vorgehen der Polizei bei einer Razzia in einem Schwulenclub der Hauptstadt am 1. August für rechtswidrig. Der Fall betraf den Bürger Serhiy S., der festgenommen und wegen „böswilligen Ungehorsams“ und „geringfügigen Rowdytums“ angeklagt wurde.
Die Razzia im Club Dark Room fand am Trauertag für die Opfer des Raketenangriffs statt. Anlass für den Polizeieinsatz war ein anonymer Anruf wegen lauter Musik. In der Akte behauptete die Polizei, Serhij S. habe sich aggressiv verhalten, geflucht und Widerstand geleistet. Der Mann selbst gab jedoch wie die anderen Festgenommenen an, die öffentliche Ordnung nicht verletzt zu haben und nichts von dem Trauertag gewusst zu haben.
Darüber hinaus behauptete Serhiy S., dass die Polizei bei der Festnahme sein iPhone 15 Pro mitgenommen habe, ohne dies in den Protokollen zu vermerken. Das Telefon wurde ihm nie zurückgegeben.
Die skandalösesten Details kamen jedoch erst bei der Gerichtsverhandlung ans Licht. Die Festgenommenen gaben an, auf der Polizeiwache die ganze Nacht lang gedemütigt, geschlagen und zu „notwendigen“ Aussagen gezwungen worden zu sein. Die Polizei machte anstößige Fotos und brachte die Festgenommenen zur Klärung der Vorwürfe ins Zentrale Kriminalpolizeizentrum.
Nach Prüfung der Akten konnte das Gericht keine Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten von Serhij S. finden. Insbesondere enthielten die Protokolle keine konkreten Angaben zu seinem Widerstand oder Rowdytum.
Das Gericht stellte daraufhin nicht nur das Verfahren gegen Serhij S. ein, sondern ordnete auch die Rückgabe des ihm abgenommenen iPhones an. Darüber hinaus erließ das Gericht ein separates Urteil, in dem es eine Reihe rechtswidriger Handlungen der Polizei einräumte, darunter:
- Anwendung unerlaubter Methoden an Häftlingen,
- Verstoß gegen die Regeln für die Arbeit mit anonymen Einsprüchen,
- Inhaftierung von Bürgern für einen Zeitraum, der die gesetzlich festgelegten drei Stunden deutlich überschreitet.