In Artsyz in der Region Odessa wurde ein Angestellter des städtischen Unternehmens „Blagoustriy“ wegen Wehrdienstverweigerung bestraft. Er erhielt eine Vorladung, erschien jedoch nicht zum Wehrdienstdienst, woraufhin ihn das Gericht für schuldig befand und zu einer Geldstrafe von 5.100 Hrywnja verurteilte.
Laut Urteil des Bezirksgerichts Artsyz vom 4. Dezember ereignete sich der Vorfall, nachdem der Mann am 5. November eine persönlich unterschriebene Vorladung erhalten hatte. Er wurde darauf hingewiesen, dass er am nächsten Tag um 9:00 Uhr erscheinen müsse und andernfalls strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten. Wie sich herausstellte, kam der Angeklagte seiner Pflicht jedoch ohne triftigen Grund nicht nach und gab vor Gericht zu, sich aus Angst vor militärischen Maßnahmen nicht zum Wehrdienst gemeldet zu haben.
Während der Verhandlung bekannte sich der Angeklagte schuldig und zeigte Reue. Das Gericht berücksichtigte diese Umstände und verhängte eine Mindeststrafe in Form einer Geldstrafe. Gegen das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen Berufung eingelegt werden; danach ist es rechtskräftig.

