Das Bezirksgericht Wyschgorod verurteilte den Direktor eines Bauunternehmens zu drei Jahren Gefängnis wegen Veruntreuung von 115.000 Griwna bei der Generalüberholung eines Blitzschutzsystems in einer Bildungseinrichtung des Bezirks. Das Urteil wurde nach einer öffentlichen Anklageerhebung durch die Bezirksstaatsanwaltschaft Wyschgorod gefällt.
Den Ermittlungen zufolge unterzeichnete der Direktor wissentlich fiktive Arbeitsnachweise, obwohl er wusste, dass die Arbeiten nicht vollständig abgeschlossen waren. Auf Grundlage dieser Dokumente erhielt das Unternehmen 337.000 Griwna aus Haushaltsmitteln, von denen 115.000 Griwna veruntreut wurden.
Das Gericht befand die Frau der Veruntreuung von Eigentum durch Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung für schuldig. Die Strafe beträgt drei Jahre Gefängnis. Das Urteil tritt 30 Tage nach der Verkündung in Kraft, sofern keine Berufung eingelegt wird.
Der Fall verdeutlicht das systematische Problem der Veruntreuung von Haushaltsmitteln bei der Renovierung von Bildungseinrichtungen. Gelder, die durch die Installation von Blitzschutzanlagen zur Sicherheit von Kindern beitragen sollten, wurden teilweise veruntreut. Das Gerichtsurteil ist ein wichtiger Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Region Kiew.