In der Region Riwne hob ein Gericht die Einberufung eines Mannes auf, der einen Wehrdienstverzicht hatte, und ordnete seine Entlassung aus dem Dienst an. Die entsprechende Entscheidung erging vom Verwaltungsgericht des Bezirks Riwne.
Der Kläger, ein Angestellter eines Agrarunternehmens, hatte bis Ende 2025 einen Aufschub vom Wehrdienst. Sein Arbeitgeber hatte das CCC bereits im August 2024 über seine Anmeldung zum speziellen Wehrdienst informiert. Trotzdem wurde der Mann im November eingezogen.
Im Februar 2025 klagte der Wehrpflichtige vor Gericht und behauptete, seine Einberufung sei unrechtmäßig. Nach Prüfung des Falles gab das Gericht der Klage statt und erklärte den Mobilisierungsbefehl für rechtswidrig.
Die Militäreinheit, zu der der mobilisierte Soldat versetzt wurde, ist nun verpflichtet, ihn freizulassen. Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen.

