Das Darnyzkyj-Bezirksgericht in Kiew hat einen 45-jährigen Einwohner der Hauptstadt verurteilt, der im Januar dieses Jahres die Polizei anrief und seine Absicht erklärte, die Südbrücke in die Luft zu sprengen. Wie die Ermittlungen ergaben, wusste der Mann, dass seine Worte nicht der Wahrheit entsprachen, beging die Tat aber dennoch vorsätzlich und löste damit Panik und eine drohende Destabilisierung aus.
Die Meldung über den Bombenanschlag ging im Januar 2025 bei der Notrufnummer „102“ ein. Nach Eingang des Anrufs veranlassten die Polizeibeamten umgehend eine Überprüfung der Brücke, was für die Kiewer Bevölkerung erhebliche Beeinträchtigungen verursachte. Während der Ermittlungen verweigerte der Mann die Angabe seiner Motive.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Darnyzja unterstützte die Anklage vor Gericht. Das Gericht befand den Mann gemäß Artikel 259 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches (wissentlich falsche Meldung einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit) für schuldig.
Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Er bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen in diesem Fall wurden von Ermittlern der Darnytsia-Polizeiabteilung in Kiew durchgeführt.
Dieser Fall verdeutlicht die strenge Strafbarkeit falscher Terrormeldungen. Nach ukrainischem Recht können solche Straftaten mit Geldstrafen, Auflagen oder, im Falle schwerwiegender Folgen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren geahndet werden.

