Das Oberste Antikorruptionsgericht hat die Beschlagnahme des Vermögens von Mykola Tyshchenko, einem Abgeordneten der Partei „Diener des Volkes“, bestätigt. Dazu gehören über 300.000 US-Dollar, 150.000 Euro und eine Luxusuhr vom Typ Audemars Piguet Royal Oak Offshore.
Diese Entscheidung wurde im Rahmen der NABU-Ermittlungen wegen möglicher illegaler Bereicherung des Volksabgeordneten getroffen und betrifft die Steuererklärung für 2022. Die Ermittler gehen davon aus, dass Tyshchenko Vermögenswerte in Höhe von deutlich über seinem legalen Einkommen – über 30 Millionen Hrywnja – nicht angegeben hat.
Wer wurde verhaftet?
Das Vermögen wurde bei Durchsuchungen der Wohnungen von Tyshchenko und seiner Ex-Frau beschlagnahmt. Zusätzlich zu den beschlagnahmten Geldern wurden bei den Durchsuchungen weitere 320.000 US-Dollar und über 240.000 Euro sichergestellt, die der NABU im Rahmen paralleler Ermittlungen des Staatlichen Ermittlungsbüros erhalten hatte.
Die Verteidigung des Politikers versuchte, gegen die Verhaftung Berufung einzulegen und beharrte darauf, dass:
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Tyshchenko wurde nicht über das Treffen informiert;
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Die Durchsuchungen wurden angeblich ohne die erforderlichen Genehmigungen durchgeführt;
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Geld und eine Uhr gelten als Eigentum;
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Die Verhaftung beruht ausschließlich auf den Annahmen des Ermittlers.
Darüber hinaus argumentierten die Anwälte des Volksabgeordneten, dass das beschlagnahmte Eigentum nie vom Staatlichen Ermittlungsbüro beschlagnahmt worden sei und die NABU daher kein Recht habe, es in ihren Verfahren zu verwenden.
Warum hat das Gericht alles unter Arrest gestellt?
Der Vertreter der NABU wies sämtliche Argumente der Verteidigung zurück. Er merkte an:
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Die Durchsuchungen wurden auf Grundlage von Beschlüssen des Bezirksgerichts Petschersk in Kiew durchgeführt;
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Tishchenko wurde ordnungsgemäß über die Sitzung informiert, erschien aber nicht
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Das Grundstück hat den Status eines materiellen Beweismittels, und sein Wert entspricht nicht dem angegebenen Einkommen des Volksabgeordneten.
Das Gericht bestätigte die Position der Ermittlungsbehörden vollumfänglich. In der Urteilsbegründung heißt es, dass Tyshchenkos Lebensstil, einschließlich regelmäßiger Auslandsreisen und teurer Anschaffungen, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Herkunft der Gelder aufkommen lässt.
Das Strafverfahren betrifft Art. 366-2 (Falschaussage) und Art. 368-5 (unrechtmäßige Bereicherung) des Strafgesetzbuches. Es ist nicht das erste Mal, dass Tyshchenkos Name in Korruptionsskandalen auftaucht. Wie die Dokumente zeigen, sind die Antikorruptionsbehörden diesmal entschlossen, den Fall abzuschließen.

