Das Verfassungsgericht der Ukraine hat neue Berufsregeln für Richter verabschiedet, die das Verhalten von Richtern während der Ausübung ihrer Pflichten und auch nach dem Ende ihrer Amtszeit regeln.
Selbstausschluss und Beschlussfähigkeit
Die Regeln legen fest, dass im Falle der Gefahr, dass das für den Erlass von Gesetzen des Verfassungsgerichts erforderliche Quorum nicht erreicht wird, ein Richter des Verfassungsgerichts berücksichtigen muss, dass das Bedürfnis des Verfassungsgerichts, den Fall als verfassungsrechtliches Organ zu prüfen, Vorrang vor den Gründen für die Befangenheit eines Richters des Verfassungsgerichts haben kann, sofern diese nicht wesentlich sind und die Unparteilichkeit des Richters des Verfassungsgerichts nicht beeinträchtigen.
Das Dokument sieht außerdem vor, dass ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine verpflichtet ist, an den Sitzungen des Gerichts und seiner Organe, einschließlich der beratenden und unterstützenden Organe, teilzunehmen, außer im Falle einer Abwesenheit aus triftigen Gründen.
Das Geheimnis der Diskussion
Die Regeln legen fest, dass ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine die Geheimhaltung der Beratungen während der Verhandlung von Fällen wahrt, die Vertraulichkeit hinsichtlich der Ausarbeitung von Akten in Verfassungsverfahren und der internen Aktivitäten des Gerichts beachtet.
Er darf seine Meinung zur Sache nur dann öffentlich äußern, wenn das verfassungsrechtliche Verfahren abgeschlossen ist.
Ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine darf vertrauliche Informationen und sonstige eingeschränkte Informationen, die er im Rahmen der Ausübung seiner Befugnisse erlangt hat, unter keinen Umständen verwenden oder offenlegen, die nicht mit der Ausübung dieser Befugnisse in Zusammenhang stehen.
Abweichende Meinungen und öffentliche Äußerungen
Gemäß dieser Regel muss sich ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine öffentlicher Äußerungen, auch in den Medien und sozialen Netzwerken, sowie jeglichen Verhaltens enthalten, das das Vertrauen in das Verfassungsgericht der Ukraine untergraben oder Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen lassen könnte, insbesondere aufgrund von Bevorzugung politischer Persönlichkeiten oder Parteien.
Gleichzeitig ist ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine nicht daran gehindert, seine Ansichten zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit des Gerichts zu äußern, wenn diese Grundwerte bedroht sind.
Bei der Ausübung des Rechts auf eine eigene Meinung steht es einem Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine frei, den Inhalt der Handlungen des Verfassungsgerichts der Ukraine und die Qualität ihrer Begründung zu beurteilen, er muss sich jedoch von Äußerungen fernhalten, die die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Autorität des Verfassungsgerichts der Ukraine oder eines Richters des Verfassungsgerichts der Ukraine beeinträchtigen könnten.
Ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine darf sich an der öffentlichen Debatte über rechtliche, verfassungsrechtliche und gesellschaftlich relevante Fragen beteiligen, sofern er die Grundsätze der Neutralität und Ausgewogenheit wahrt und sich jeglicher Äußerungen enthält, die die Unparteilichkeit oder Autorität des Verfassungsgerichts der Ukraine in Frage stellen könnten.
Der Richter hat außerdem das Recht, die Öffentlichkeit sowie die wissenschaftliche und juristische Fachwelt über die Handlungen des Gerichtshofs und seine Rechtsauffassungen auf nationaler und internationaler Ebene zu informieren.
Ein Richter übt das Recht auf freie Meinungsäußerung unter Berücksichtigung seines Status und der Verpflichtung zur Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Würde eines Richters aus.
Darüber hinaus kann ein Richter an der Verbesserung der Gesetzgebung zur Durchführung von Verfassungsverfahren mitwirken, sofern dies nicht die Ausübung seiner Amtspflichten beeinträchtigt und keine Gefahr für seine Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit darstellt.
Darüber hinaus stellten die Richter fest, dass der CCU-Richter die Verteidigungskräfte der Ukraine unterstützt.
Politische Neutralität – auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt
Die Regeln sehen vor, dass ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine auch nach Beendigung seines Amtes (Entlassung) weiterhin Zurückhaltung in seinem allgemeinen Verhalten und insbesondere in öffentlichen Äußerungen sowie in Angelegenheiten üben muss, die seine Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und politische Neutralität bei der Ausübung seiner Pflichten in Frage stellen könnten.
Darüber hinaus wahrt ein Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine auch nach Beendigung seiner Befugnisse (Entlassung) weiterhin die Vertraulichkeit hinsichtlich vertraulicher Informationen, die ihm während der Ausübung seiner Befugnisse bekannt geworden sind.
Bezüglich des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine legen die Regeln fest, dass er die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts der Ukraine und der Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine respektiert und keine Handlungen oder Verhaltensweisen an den Tag legt, die die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Gleichheit der Richter gefährden könnten.

