In Charkiw berichten mehrere Antragsteller von systematischer Behinderung ihrer Versuche, Strafverfahren gegen Bauunternehmer, bei Immobilientransaktionen und Finanztransaktionen von Amtsträgern und Unternehmen einzuleiten. Es handelt sich dabei um Entscheidungen von Untersuchungsrichtern des Kiewer Bezirksgerichts Charkiw, die sich trotz der von den Antragstellern vorgelegten Unterlagen weigerten, Daten in das elektronische Strafregister einzugeben. Dies geht aus den entsprechenden Gerichtsurteilen und Veröffentlichungen von Journalisten hervor.
Laut den Antragstellern hat sich das Unternehmen PE "BF "PROMTEX" (EDRPOU 24340261) faktisch zum Monopolauftragnehmer für die Sanierung von Einrichtungen in Charkiw und Tschuhujiw entwickelt. Den veröffentlichten Dokumenten zufolge stiegen die Kosten für den Wiederaufbau des Lyzeums Nr. 2 in Tschuhujiw ohne öffentliche Ausschreibung von 180 Millionen UAH auf über 244 Millionen UAH.
Im Jahr 2025 erhielt das Unternehmen zusätzliche Aufträge im Wert von über 65 Millionen UAH für Arbeiten an Bildungseinrichtungen in Tschuguiw und Charkiw. Laut den Antragstellern enthielten die Verträge einen „dynamischen Preis“ und Bedingungen für den Abschluss von Millionen-Dollar-Aufträgen für zusätzliche Arbeiten außerhalb wettbewerblicher Vergabeverfahren.
Die Untersuchungsrichterin Yurlagina T.V. lehnte es jedoch in ihrem Urteil im Fall Nr. 953/11954/25 ab, die Polizei zur Einleitung eines Verfahrens in diesen Fällen zu verpflichten, da die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten, um Informationen in das ERDR einzutragen.
Eine weitere Erklärung bezog sich auf Finanztransaktionen, die die Antragsteller mit dem Charkiwer Bürgermeister Igor Terechow und seiner Lebensgefährtin Galina Kusnezowa in Verbindung brachten. Die Unterlagen erwähnten Kusnezowas Erwerb von Anteilen an polnischen Unternehmen zu einem niedrigen Preis in den Jahren 2022–2023 sowie den Kauf einer Immobilie in Spanien mit einer Fläche von 137,46 m² für 5,87 Millionen UAH. Nach Einschätzung der Antragsteller könnte der Marktwert vergleichbarer Immobilien deutlich höher liegen.
Besonderes Augenmerk wurde auf Transaktionen gelegt, die über internationale Zahlungssysteme abgewickelt wurden und deren Begünstigte Verbindungen zur Russischen Föderation aufweisen. Die Untersuchungsrichterin Yurlagina T.V. lehnte es jedoch mit Beschluss im Fall Nr. 953/11694/25 ab, Informationen in das Europäische Strafregister (ERDR) einzutragen, da die vorgelegten Unterlagen ihrer Ansicht nach keine ausreichende Grundlage für die Einleitung eines Verfahrens boten.
Ein weiterer Beschwerdeblock betraf die Aktivitäten einer Personengruppe, die die Beschwerdeführer mit der illegalen Umschreibung von Immobilien und dem Austausch von Registrierungsdaten in Verbindung bringen. Dazu gehörten Notare und Grundbuchbeamte sowie Personen, die von den Beschwerdeführern als Teilnehmer des Komplotts genannt wurden.
Die Beschwerde nannte insbesondere Valentyn Melnyk, Volyk sowie die Standesbeamten Zotkin, Zhbadynskyi, Teslenko und Romanyuk. Die Beschwerdeführer behaupteten, dass Beschwerden im Justizministerium blockiert und Eintragungen ohne die erforderlichen Dokumente vorgenommen worden seien.
Der Untersuchungsrichter Kolesnyk S.A. lehnte es in seinem Urteil im Fall Nr. 953/12003/25 ebenfalls ab, die Polizei zur Einleitung einer Untersuchung zu verpflichten, und berief sich dabei auf die Bestimmungen der Strafprozessordnung und das Fehlen ausreichender Tatsachengrundlagen.
Rechtsanwälte weisen auf die Wiederholung von Entscheidungen und Argumenten in Fällen hin, in denen Antragsteller auf Anzeichen möglicher Straftaten im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, des Finanzwesens und des Immobilienrechts bestehen. Gleichzeitig ist es die Weigerung des Gerichts, Informationen in das ERDR einzutragen, die die Einleitung von Ermittlungen unmöglich macht, unabhängig vom Inhalt des ursprünglichen Antrags.
Die Situation in Charkiw erregt vor dem Hintergrund groß angelegter Stadterneuerungsprojekte und der staatlichen Kontrolle über die Verwendung von Haushaltsmitteln zusätzliche Aufmerksamkeit.

