Das Bezirksgericht Desnjanskyj in Tschernihiw hat das Verwaltungsverfahren gegen den Anwohner Gennadi R. eingestellt. Er wurde von Streifenpolizisten des Fahrens unter Drogeneinfluss beschuldigt. Das Gericht stellte fest, dass es für solche Anschuldigungen keine Grundlage gebe und das Vorgehen der Polizeibeamten selbst ernsthafte Fragen aufwerfe.
Den Akten zufolge stoppten Streifenpolizisten am 9. April 2025 einen Volkswagen Passat aufgrund einer unbeleuchteten Abzweigung in einem Kreisverkehr. Der Fahrer legte Dokumente vor und erklärte, er arbeite in einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur und habe eine „Reservierung“ aus der Mobilmachung, die gerade verlängert werde. Trotzdem boten ihm die Polizisten eine Mitfahrgelegenheit zum World Trade Center an.
Nachdem der Mann sich weigerte, stellten die Streifenpolizisten fest, dass er unter Drogeneinfluss stehe, erstellten eine Anzeige nach Artikel 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und brachten ihn dennoch zum CCC, wo Gennady vier Tage verbrachte, bis seine Buchung bestätigt wurde.
Vor Gericht bestätigte die Unternehmensleitung, dass der Fahrer täglich ärztlich untersucht werde und weder Alkohol noch Drogen missbraucht habe. Auch die Videoaufnahmen der Brustkameras zeigten keine Anzeichen von Trunkenheit oder Konfliktverhalten. Stattdessen stellte sich heraus, dass die Polizei „rückwirkend“ eine Überweisung zur ärztlichen Untersuchung ausgestellt hatte.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Pflicht zur Kontrolle unbegründet sei und die Weigerung des Fahrers keine negativen Folgen haben könne. Am 22. Juli wurde das Verfahren „mangels Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit“ eingestellt. Am 2. August trat die Entscheidung in Kraft.