In der Ukraine ist die Pflege der Eltern nicht nur eine moralische Norm, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Die Verfassung und das Familiengesetzbuch der Ukraine verpflichten volljährige Kinder direkt dazu, ihre pflegebedürftigen Eltern zu versorgen und ihnen gegebenenfalls finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Die Unterhaltspflicht unterliegt jedoch klaren Bedingungen und Ausnahmen, die vom Gericht berücksichtigt werden.
Gemäß Artikel 202 des ukrainischen Familiengesetzbuches (FCU) besteht für eine erwachsene Tochter oder einen erwachsenen Sohn die Pflicht, ihre Eltern zu unterstützen, wenn diese:
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behindert (haben das Rentenalter erreicht oder weisen Behinderungen der Gruppen I–III auf);
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sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen (d. h. verfügen nicht über ausreichend Einkommen, Rente oder andere Einkommensquellen für einen existenzsichernden Lohn).
Die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit verpflichtet Kinder nicht zur Zahlung von Kindesunterhalt – es ist wichtig nachzuweisen, dass die Eltern tatsächlich nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dabei wird geprüft, ob Renten, Sozialleistungen, Subventionen oder Vermögen vorhanden sind, das Einkommen generieren kann.
Das Gericht kann neben dem monatlichen Kindesunterhalt auch die Kosten für medizinische Versorgung oder Pflege einziehen, wenn die Eltern schwer erkrankt oder behindert sind. Der Kindesunterhalt kann als fester Betrag oder als Prozentsatz des Einkommens festgesetzt werden. In Ausnahmefällen kann er nur für einen begrenzten Zeitraum – maximal drei Jahre – gewährt werden.
Das Gericht berücksichtigt auch die Möglichkeit, Unterhalt von anderen Kindern, Ehepartnern oder Eltern zu erhalten, wenn die Klage nur gegen eines der Kinder erhoben wird.
Es gibt Ausnahmen, in denen ein Kind vom Gericht von der Unterhaltspflicht gegenüber seinen Eltern befreit werden kann. Zu den Gründen zählen:
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Die Eltern entzogen sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind (erzogen es nicht und sorgten nicht für es);
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hat keinen Unterhalt gezahlt, wodurch eine mehr als drei Jahre alte, zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht beglichene Schuld entstanden ist;
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Ihnen wurden die elterlichen Rechte entzogen, und diese Rechte wurden nicht erneuert.
Die Tochter oder der Sohn muss vor Gericht die Tatsache der Steuerhinterziehung oder der Schulden beweisen – beispielsweise mit Hilfe von Vollstreckungsdokumenten oder Bescheinigungen des staatlichen Vollstreckungsdienstes.

