Das Gericht ordnete an, dass der Assistent eines Abgeordneten des Kiewer Stadtrats Beiträge auf Facebook löschen und dem Kiewer Einwohner einen immateriellen Schadenersatz zahlen müsse.

Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hat den aufsehenerregenden Rechtsstreit um den Schutz von Ehre, Würde und Geschäftsreputation zwischen dem Kiewer Einwohner Wassyl Didus und Dmytro Perow, einem Assistenten der Kiewer Stadtratsabgeordneten Ksenia Semenowa, endgültig abgeschlossen. Das Gericht ordnete an, dass Perow die von ihm auf seiner Facebook-Seite verbreiteten Falschinformationen widerlegen muss.

Wie die Zeitung „Fakty“ berichtete, wies der Oberste Gerichtshof die Kassationsbeschwerde des Angeklagten unbegründet zurück und bestätigte die Urteile des Schewtschenkiwskyj-Bezirksgerichts und des Kiewer Berufungsgerichts. Damit sind die Entscheidungen der beiden vorherigen Instanzen rechtskräftig und bindend.

Gegenstand des Streits waren Veröffentlichungen von Dmytro Perov, in denen er Vasyl Didus der Körperverletzung und des illegalen Bauens in der Ivan-Franko-Straße 26 in Kiew beschuldigte. Drei Gerichte stellten fest, dass diese Anschuldigungen nicht durch verlässliche Beweise gestützt und als Tatsachen, nicht als Werturteile, dargestellt wurden.

Laut Medienberichten besagt das Urteil des Obersten Gerichtshofs, dass der Wiederaufbau an der genannten Adresse auf rechtmäßiger Grundlage erfolgte: in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorgaben, der Projektdokumentation und den Genehmigungen der Abteilung für Denkmalschutz. Daher sind die Vorwürfe des „Selbstbaus“ und des Gesetzesverstoßes unbegründet.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Perovs weit verbreitete Äußerungen die persönlichen, nicht vermögensrechtlichen Rechte des Klägers verletzten und „nicht als zulässige Meinungsäußerung“ im Rahmen der geltenden Gesetzgebung gelten können. Im Grunde genommen geht es darum, diese Äußerungen als verleumderisch einzustufen.

Laut Journalisten verpflichtete das Gericht Dmytro Perov dazu, die betreffenden Veröffentlichungen zu löschen, eine Gegendarstellung auf seiner eigenen Facebook-Seite zu veröffentlichen und Vasyl Didus außerdem 3.000 Hrywnja Schmerzensgeld zu zahlen sowie die Anwaltskosten zu erstatten.

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