Das Gericht hat für den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Iwano-Frankiwsk, Roman Khyma, eine Präventivmaßnahme angeordnet. Er wurde in Untersuchungshaft genommen; gegen eine Kaution in Höhe von 4,33 Millionen Hrywnja kann er freigelassen werden.
Die einschlägige Entscheidung sieht eine Reihe von Verfahrenspflichten für den Verdächtigen vor. Insbesondere muss er auf Verlangen des Kriminalbeamten, des Staatsanwalts und des Gerichts erscheinen sowie jeden Wohnsitzwechsel melden.
Darüber hinaus ist es Roman Khyma untersagt, mit Zeugen in dem Fall und anderen Verdächtigen zu kommunizieren. Er muss außerdem seine Reisedokumente abgeben und eine elektronische Fußfessel tragen.
Die Dauer der Präventivmaßnahme beträgt zwei Monate.
Der ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft steht im Verdacht, ein Korruptionsverbrechen begangen zu haben. Es handelt sich dabei um die Absätze drei und vier des Artikels 368 des ukrainischen Strafgesetzbuches, die die Strafbarkeit der Annahme unrechtmäßiger Vorteile durch einen Amtsträger regeln.

